Wermelskirchen Stadt klagt gegen hohe Kosten der Inklusion

Wermelskirchen · Das Land NRW stellt der Stadt im Rahmen des "Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion" pro Jahr 56 000 Euro zur Verfügung. "Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein", sagt Sozialdezernent Jürgen Graef. Und er steht mit seiner Meinung nicht alleine da: 52 Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen wehren sich jetzt gegen die hohen Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen - unter anderem auch Wermelskirchen und Radevormwald.

Die Städte und Gemeinden haben beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoben, wie das Gericht gestern mitteilte. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (vom 5. November 2013) wurde der inklusive Unterricht - das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern - als Regelfall eingeführt.

"Die Pauschale von 56 000 Euro, die wir bekommen, reicht aber natürlich vorne und hinten nicht, um die Inklusion umsetzen zu können", verdeutlicht Graef, der das Land in der Pflicht sieht. "Inklusion ist Landesaufgabe. Das Land muss die Kosten dafür übernehmen, das wollen wir klären", sagt der Sozialdezernent. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht bislang noch nicht fest.

(jado)
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