Wermelskirchen Stadt: Osterfeuer zwingend anmelden

Wermelskirchen · Osterfeuer müssen als sogenannte Brauchtumsfeuer bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Darauf weist das städtische Ordnungsamt hin. "Das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes NRW und die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen schreiben dies zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern vor", heißt es in der Mittelung.

Osterfeuer sind zulässig, wenn sie bereits seit Jahren von Dorf- oder Stadtteilgemeinschaften, Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder sonstigen Organisationen ausgerichtet werden, der Brauchtumspflege dienen und als öffentliche Veranstaltungen für jedermann zugänglich sind, auch wenn sie auf privaten Grundstücken durchgeführt werden. In den vergangenen Jahren sind immer rund 30 Osterfeuer bei der Stadt angemeldet worden, berichtet Amtsleiter Arne Feldmann auf Anfrage unserer Redaktion. Er geht davon aus, dass in etwa diese Zahl auch in diesem Jahr erreicht werde.

Es gibt strenge Auflagen, um ein Brauchtumsfeuer genehmigt zu bekommen. Wurden früher häufig pflanzliche Abfälle verbrannt, darf heute nur raucharmes, trockenes und naturbelassenes Holz wie Strauch- und Astschnitt verbrannt werden. Abfälle jeglicher Art sind unzulässig. Auch darf kein Brandbeschleuniger wie Benzin oder Öl zum Entzünden verwendet werden. Wichtig dabei ist: "Das Feuer muss mindestens 100 Meter von einem bewohnten Gebäude oder Wald entfernt sein", betont Feldmann. So sind Feuer natürlich in der Wermelskirchener Stadtmitte nicht mehr möglich. Wer ein Osterfeuer anmelden möchte, wird im Internet fündig: Die Stadtverwaltung stellt ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite (www.wermelskirchen.de) zur Verfügung.

(ser)
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