Politisch Grüne wählen Dr. Jörg Wagner zu ihrem Landratskandidaten

Wermelskirchen · Bündnis 90/Die Grünen im Kreis haben Dr. Jörg Wagner bei ihrer Kreismitgliederversammlung einstimmig zum Landratskandidaten gewählt. "Ich freue mich sehr über das eindrucksvolle Ergebnis und nehme die Herausforderung gerne an", sagte Wagner.

 Dr. Jörg Wagner ist Landratskandidat der Grünen im Kreis.

Dr. Jörg Wagner ist Landratskandidat der Grünen im Kreis.

Foto: Grüne

Bündnis 90/Die Grünen im Kreis haben Dr. Jörg Wagner bei ihrer Kreismitgliederversammlung einstimmig zum Landratskandidaten gewählt. "Ich freue mich sehr über das eindrucksvolle Ergebnis und nehme die Herausforderung gerne an", sagte Wagner.

Auch der Vorstandsvorsitzende Jürgen Langenbucher zeigte sich erfreut, einen Kandidaten gefunden zu haben, der nicht nur für eine konsequent ökologische Ausrichtung bei der Gestaltung des Kreises stehe, sondern auch über die erforderliche Verwaltungs- und Führungskompetenz verfüge - und zudem im Kreis beheimatet ist: Wagner ist 57 Jahre, er lebt seit 1995 in Rösrath, ist verwitwet und hat zwei Kinder - eine Tochter (24) und einen Sohn (22). Er ist Jurist und leitet als Ministerialdirigent seit 2014 die Unterabteilung Wasserwirtschaft im Bundesumweltministerium. Von 2010 bis 2014 hat er im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Dienststelle Bonn mit 800 Beschäftigten geleitet und war für die Steuerung von Personal und Organisation für 70 Behörden zuständig. Zuvor hat er als Dozent für Umweltrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster sowie als Referatsleiter und Unterabteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium gearbeitet. Wagner ist ausgebildeter Mediator. Seine Promotion erwarb er im Planungsrecht. Er spielt gerne Tischtennis, geht regelmäßig laufen und liebt Hunde. Als Landrat will er den Kreis fit machen für die Folgen des Klimawandels. Es geht darum, den Kreis so zu gestalten, dass auch die nachfolgenden Generationen gut hier leben können.

Vorrangige Ziele seines Handelns als Landrat seien der Erhalt von Wald- und Grünzügen sowie der Freiflächen, der Schutz der Bevölkerung vor Schadstoff- und Lärmemissionen, Maßnahmen zum Schutz vor Unwetterlagen und die Stärkung einer regionalen und biologisch nachhaltigen Versorgung.

(rue)
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