Wermelskirchen Streit landet vor dem Amtsgericht

Wermelskirchen · Das Amtsgericht hatte keine ihm unbekannte Person als Angeklagten geladen. Der 45 Jahre alte Wermelskirchener soll einen Bekannten getreten und geschlagen haben - es stand der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Raum. Der Geschädigte soll aus der Nase geblutet haben.

Mit schwankendem Schritt erschien der Angeklagte und legte nach der Feststellung seiner Personalien sofort los: Er wisse, dass er schon so einiges auf dem Kerbholz habe. Und er stehe immer zu seinen Taten. Aber diesmal, das wisse er genau, sei er unschuldig. "Ich habe diese Tat nicht begangen", sagte er.

Sein Bekannter habe ihn zuerst angegriffen, indem er ihn gewürgt habe. Vorher sei er noch mit den übelsten Schimpfworten bedacht worden. Um sich zu wehren, habe er dem Angreifer eine Ohrfeige verpasst. Mehr nicht. Danach haben sich beide getrennt, und jeder sei seines Weges gegangen.

Wie er sich die blutende Wunde im Gesicht des Geschädigten erkläre, wollte der Richter wissen. Der Bekannte habe sich kaum auf den Beinen halten können, sagte der Angeklagte. Sie hätten alle an dem Tag Alkohol getrunken. Aber der Bekannte sei "nach mehreren Kannen" so stark betrunken gewesen, dass er vermutlich auf die Nase gefallen sei. Der Staatsanwalt erinnerte den Angeklagten daran, dass er wegen Körperverletzung noch unter zwei offenen Bewährungen stehe. Das wisse er, sagte der Mann. Aber diesmal sei er wirklich unschuldig. Ein Zeuge, der den vermeintlich Geschädigten in den Bus gesetzt hatte, bestätigte die Aussage des Angeklagten: Von einer blutenden Wunde im Gesicht habe er nichts bemerkt. Der Geschädigte selbst war nicht erscheinen, obwohl er als Zeuge geladen worden war.

Der Richter stellte nach Abstimmung mit dem Staatsanwalt das Verfahren mangels Beweisen ein. Zum Schluss bat der nunmehr Entlastete noch um Hilfe: Er schaffe es nicht alleine, seine Alkoholsucht zu überwinden. Ob ihn das Gericht nicht in eine stationäre Therapie einweisen könne? Diese Einweisung könne nur der Hausarzt durchführen, sagte der Bewährungshelfer. Er werde sich darum kümmern.

(bege)
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