Wermelskirchen Streit um Unterhalt landet erneut vor Gericht

Wermelskirchen · Der Staatsanwalt warf einer 36-jährigen Frau aus Wermelskirchen im Amtsgericht vor, gegenüber einer Behörde eine falsche Verdächtigung ausgesprochen zu haben.

Was war passiert? Die Angeklagte hatte bei der Polizei ein angebliches Schreiben mit ihrer Unterschrift vorgelegt, in dem sie eine monatliche Unterhaltszahlung ihres ehemaligen Lebensgefährten und Vater ihres Kindes bestätigte. Dieses Schreiben sei falsch, sagte sie. Sie habe es weder geschrieben noch unterschrieben. Richtig sei, dass der Kindesvater sich weigere, Unterhalt zu zahlen. Offensichtlich habe er das Schreiben angefertigt, um nicht zahlen zu müssen.

Der Vater war auch als Zeuge geladen, aber nicht erschienen. Sollte er der Urheber des Schreibens gewesen sein, könnte der Schuss für ihn nach hinten losgehen. Denn augenscheinlich war es auch Richter und Staatsanwalt klar, dass die Unterschrift der Angeklagten in das Schreiben hineinkopiert worden war. Die Verteidigerin der Angeklagten legte zudem Beweise vor, dass der Zeuge bereits in ähnlicher Weise in Erscheinung getreten war. Eine Einstellung dieses Verfahrens hatte die Verteidigerin bereits abgelehnt, weil dann ihre Mandantin auf den Anwaltskosten sitzen bleibe. Sie verlangte Freispruch. Der Richter ordnete ein Rechtsgespräch mit der Verteidigerin und dem Staatsanwalt an. Es fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anschließend vertagte der Richter die Verhandlung. Am neuen Termin muss der Zeuge erscheinen. Schon jetzt muss er wegen Nichterscheinens ein Bußgeld von 150 Euro bezahlen. Es könnte sein, dass sich beim nächsten Termin herausstellt, dass er eine Straftat begangen hat, sagte der Richter.

(bege)
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