Rosenmontagszug Dabringhausen Sturz des Prinzen: Der Wagen war ordnungsgemäß

Wermelskirchen · Nach dem Sturz von Prinz Daniel von seinem Wagen im Dabringhausener Rosenmontagszug hat die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen: Fremdverschulden ist ausgeschlossen. Der Wagen des Dreigestirns hatte zudem ein gültiges Gutachten vom TÜV.

Dabringhausen: Prinz stürzte von Karnevalswagen
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Prinz stürzt vom Karnevalswagen in Dabringhausen

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Die Polizei teilte am Dienstagnachmittag mit, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien. Der Festwagen wurde ordnungsgemäß betrieben, meldete die Polizei. Nach verschiedenen Zeugenvernehmungen nutzte der 40-Jährige einen Stopp während des Umzugs dazu, sich mit Jungfrau und Bauer auf die äußerste Brüstung des Wagens zu setzen. Die drei winkten den Zugbesuchern. Prinz Daniel warf zusätzlich mehrfach seine Arme in die Luft, verlor hierbei aber plötzlich sein Gleichgewicht und stürzte rücklings aus knapp vier Metern Höhe zu Boden, berichtet die Polizei. Hierbei entstand auch ein sichtbarer Schaden an einem Behälter für Wurfmaterial. Es handelte sich laut Polizei um einen Unglücksfall.

Prinzenführer Harry Tiede widersprach der Annahme, der Prinz habe das Gleichgewicht verloren, als der Wagen noch einmal anfuhr. "Der Wagen hat definitiv gestanden, als das Unglück passierte." Die Brüstung sei hoch genug gewesen, sagte Tiede weiter.

Wie Zugleiter Wolfgang Gockel im Gespräch berichtete, lag für den Prinzenwagen ein gültiges Gutachten des TÜV Rheinland vor. "Es gab kein technisches Versagen und auch keinen Baufehler", sagte Gockel. Den Wagen hatte man sich bei einer anderen Gesellschaft geliehen, was aber gang und gäbe sei.

Die Ermittlungen konnten bereits kurzfristig zum Abschluss gebracht werden. Für den Festwagen liegt eine aktuelle und gültige Untersuchung des TÜV-Rheinland vor. Die Inaugenscheinnahme des Festwagens ergab keine Hinweise auf Veränderungen, so dass der Festwagen ordnungsgemäß betrieben wurde. Der 40-Jährige verletzte sich schwer, befindet sich in stationärer Behandlung, Lebensgefahr besteht nicht.

Im Ergebnis handelt es sich um einen tragischen Unglücksfall; die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen.

(ser, vpa)
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