Wermelskirchen Taubenkot auf der Fassade bleibt

Wermelskirchen · Löv Kölner-/Telegrafenstraße: Stadt kann die Eigentümerin nicht belangen.

 Fenster, Vorsprüngen, Fensterbänke und der Schiefer sind voll mit Kot - den muss die Eigentümerin aber nicht beseitigen.

Fenster, Vorsprüngen, Fensterbänke und der Schiefer sind voll mit Kot - den muss die Eigentümerin aber nicht beseitigen.

Foto: Teifel

Die Hoffnung, dass die Eigentümerin des Gebäudes an der Löv zwischen Kölner Straße und Telegrafenstraße den Taubendreck komplett beseitigt, hat die Stadtverwaltung jetzt begraben. Im Juni noch sprach der damaligen Beigeordnete Jürgen Graef von "unerträglichen hygienischen Zuständen" und einer "Störung der öffentlichen Ordnung" - eine Lösung schien nach Jahrzehnten in Sicht. Doch inzwischen rudert die Stadtverwaltung zurück.

Seit Jahren nisten wilde Tauben besonders an einem Gebäude auf Simsen und Vorsprüngen und koten nicht nur Fensterbänke voll, sondern auch den Schiefer. Das Pflaster ist übersät mit den Hinterlassenschaften dieser Tiere. Es sieht widerlich aus, wenn man durch diese Gasse geht, aber laut Stadtverwaltung besteht noch keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, wohl aber sieht man in den hygienischen Zuständen eine Störung. Und deshalb ist die Eigentümerin angeschrieben worden: Sie wurde aufgefordert, den Dreck zu beseitigen. Eine Frist sollte das beschleunigen.

Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann: "Die Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin gestaltet sich schwierig." Man bemühe sich aber weiter. Telefonisch habe man sie überhaupt nicht erreicht, deshalb habe man sie schriftlich aufgefordert zu reinigen. Und zwar den Fußweg. "Es sieht schon ein wenig besser aus", sagte Feldmann auf Anfrage.

Die Fassade aber bleibt von der Aufforderung der Reinigung unberührt. "Dazu können wir sie nicht verpflichten", erklärte der Ordnungsamtsleiter die Rechtslage. "Wir können nur verpflichtend wirken für den Gehweg." Die Stadt habe keine Handhabe, denn es geht um den Schutz des Eigentums.

Anders wäre es, wenn der Kot auf den Schiefertafeln ein möglicher Herd von Krankheitsüberträgern wäre. Das sei aber nicht nachgewiesen. Falle dann von diesem Taubenkot etwas auf den Gehweg, müsse die Eigentümerin den Dreck beseitigen. "Bürger sollten entweder diesen Gehweg meiden oder vorsichtig sein, dass sie von Taubenkot nicht getroffen werden." Falls doch, müsste die Eigentümerin haftbar gemacht werden.

(RP)
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