Wermelskirchen Telegrafenstraße – absolutes Halteverbot

Wermelskirchen · Die Stadtverwaltung setzt die Forderung der Unfallkommission für den gegenläufigen Radverkehr um. "Schonfrist" für Parker bis Dienstag. Die WNKUWG protestiert und ruft die Kommunalaufsicht an: Der Vorgang sei rechtswidrig.

 Seit gestern Nachmittag stehen die Schilder: Auf der Telegrafenstraße gilt linksseitig ab sofort ein absolutes Halteverbot.

Seit gestern Nachmittag stehen die Schilder: Auf der Telegrafenstraße gilt linksseitig ab sofort ein absolutes Halteverbot.

Foto: Jürgen Moll

Seit gestern gilt auf der linken Seite der Telegrafenstraße ein absolutes Halteverbot. Mitarbeiter der Stadtverwaltung stellten die Hinweisschilder auf. Bis Dienstag gibt es für die Parker eine Schonfrist: Die Ordnungskräfte verteilen erst mal nur Zettel, um auf die neue Situation aufmerksam zu machen. Danach wird's teuer, denn dann gibt es für das Halten auf der linken Seite Knöllchen. Die WNKUWG reagierte gestern und verurteilt die Umsetzung der Beschlüsse in der Verkehrskommission aufs Schärfste. Die Fraktion wird die Kommunalaufsicht einschalten: "Was da passiert, ist rechtswidrig", so Henning Rehse.

Weil der Fachausschuss keine Entscheidung getroffen hatte, wie mit den Beschlüssen der Unfallkommission umzugehen ist, es aber auch für andere Varianten keine Mehrheit gab, hatte die Stadt die Aufsichtsbehörden (Kreis und Bezirksregierung) angerufen. Der Kreis fühlte sich nicht zuständig. In Köln hat man das Schreiben der Stadt erst seit Anfang der Woche auf dem Tisch und will nach Ostern zu einem Ortstermin einladen. Zudem sind alle Mitglieder der Unfallkommission letztlich bei Stadt oder Kreis beschäftigt.

Für den Beigeordneten Dr. André Benedict Prusa stellte sich indes bei dieser "Patt"-Situation die Frage, wer bei Unfällen haftet. "Unser Anwalt hat uns deutlich gemacht, dass die Stadt als Straßenverkehrsbehörde haftbar ist, wenn die Beschlüsse der Unfallkommission nicht umgesetzt werden." Der juristische Rat: Die Stadt solle die Situation herstellen, die die Kommission fordere.

Doch was ist dringlich? Und was kann bei Frost umgesetzt werden, um der Unfallgefahr entgegenzuwirken? Der komplette Maßnahmenkatalog (siehe Kasten)? Oder nimmt die Stadt die Gefahrenbewertung vor? Oder setzt die Stadt den gegenläufigen Radverkehr aus, bis alle Maßnahmen vollzogen werden können?

Bei diesem Abwägungsprozess indes hat die Kreispolizeibehörde laut Prusa der Stadt die Entscheidung abgenommen: "Die Polizei wollte, dass wir sofort handeln und das Halteverbot einrichten. Sie nimmt in Kauf, dass wir die Markierung später aufbringen." Der Einzelhandel soll jetzt informiert werden.

Für Henning Rehse ist diese Entscheidung eine "Missachtung des Ausbaubeschlusses zur Telegrafenstraße": Denn in diesem Beschluss sei die Ladetätigkeit auf der linken Seite garantiert worden. Der Fraktionsvorsitzende weist in einer Presseerklärung daraufhin, dass es "nie einen Beschluss gab, dauerhaft einen gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße einzurichten". Deshalb sei diese Vorgehensweise undemokratisch und rechtswidrig.

"Für einen dauerhaft gegenläufigen Radverkehr bedarf es mindestens eines Beschlusses des Fachausschusses", sagte Rehse. Er fordert die Verwaltung auf, die Situation vor der Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs wieder herzustellen und den Radweg "Balkantrasse" über Kölner Straße, Markt und Berliner Straße auszuschildern.

(RP/rl)
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