Wermelskirchen Teures Überholmanöver auf dem Brückenweg

Wermelskirchen · Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wog schwer: Ein 61-jähriger Mann soll auf dem Brückenweg in Richtung des Reisebüros kurz nach der Einmündung "Vorm Eickerberg" mit seinem Pkw ein anderes Auto rechts überholt haben - und das unter Benutzung des Bürgersteiges.

Beim Wiedereinschären soll er dann das überholte Auto touchiert und so einen Blechschaden verursacht haben. Ohne sich darum zu kümmern, soll er seine Fahrt fortgesetzt haben.

Der Angeklagte bestritt dies. Das andere Auto habe sich links in Richtung "Vorm Eickerberg" eingeordnet. Also sei er rechts vorbeigefahren. Von einem Unfall habe er nichts mitbekommen. Zwar habe er ein Geräusch vernommen, es aber aufgrund seines geöffneten Cabrio-Verdecks nicht einer Quelle zuordnen können. Er habe auch zu Hause an seinem Auto an der Front keinen Schaden festgestellt. Erst die Polizei habe ihn auf einen Blechschaden am linken Heck aufmerksam gemacht. Er vermute, der Geschädigte sei ihm hinten reingefahren und habe den Schaden verursacht.

Der Geschädigte (80) sagte, der Angeklagte sei bereits davor aufgefallen, weil er stets hektisch versucht hatte, auf die Schnelle zu überholen. Als er schließlich rasant überholte, habe er eine kleine Stellplatzfläche vor einem Geschäftshaus kurz hinter der Einmündung "Vorm Eickerberg" als Ausweichfläche benutzt. Der Angeklagte sei rechts an ihm vorbeigezogen und sei erst kurz vor der nächsten Laterne vom Bürgersteig mit zwei Rädern wieder auf die Straße zurückgekehrt. Dabei habe er mit dem Heck seines Autos den Unfall verursacht - er habe daraufhin beschleunigt und sei weitergefahren.

Nicht nur die Ehefrau des Geschädigten, die auf dem Beifahrersitz saß, auch eine unbeteiligte Zeugin, die hinter beiden Autos fuhr, bestätigte die Aussage des Geschädigten. Daraufhin sprach der Anwalt des Angeklagten unter vier Augen mit seinem Mandanten. Doch der 61-Jährige blieb bei seiner Aussage.

Der Richter verurteilte den Mann zur Zahlung von 50 Tagessätzen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und zu 30 Tagessätzen wegen Fahrerfluchts. Beide Strafen zog er zusammen zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 2800 Euro. Ferner zog er den Führerschein für sechs Monate ein.

Alle Zeugenaussagen seien in sich widerspruchsfrei gewesen - damit sei die Aussage des Angeklagten eine reine Schutzbehauptung gewesen, begründete der Richter. Die Strafe bewege sich im unteren Bereich, da er nicht vorbestraft sei.

(bege)
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