Wermelskirchen Tötungsdelikt in Pohlhausen - 45-jährige Täterin ist nicht schuldfähig

Wermelskirchen · Die 45-jährige Frau, die Ende April zwei Menschen in Pohlhausen erschossen hat, befindet sich weiterhin in einer psychiatrischen Klinik. Sie soll die Taten in paranoider Schizophrenie begangen haben. Verfahren ist noch nicht eröffnet.

Wermelskirchen-Polhausen: Jägerin erschießt Paar in Wohnung
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Wermelskirchen: Jägerin (45) erschießt Paar in Wohnung

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Das Landgericht Köln hat das Verfahren gegen die 45 Jahre alte Frau, die zugegeben hat, Ende April zwei Menschen in Pohlhausen erschossen zu haben, noch nicht eröffnet. Das teilte Dr. Achim Hengstenberg, Sprecher des Landgerichts, gestern auf Anfrage der BM mit. "Die Kammer muss entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Ich kann noch nicht sagen, wann eine Entscheidung fällt", sagte er. Der Vorwurf laute Totschlag in zwei Fällen im Zustand der Schuldunfähigkeit. "Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau die beiden Taten in paranoider Schizophrenie begangen hat", sagte der Sprecher.

Am Tatort legten Anwohner Ende April Blumen und Kerzen nieder.

Am Tatort legten Anwohner Ende April Blumen und Kerzen nieder.

Foto: Moll (Archiv)

Damit die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, müsste laut Hengstenberg eine Verurteilung für eine schuldhaft begangene Tat wahrscheinlich sein. Da die 45-jährige aber als schuldunfähig gilt, ist beim Landgericht statt einer Anklage eine "Antragsschrift im Sicherungsverfahren" der Staatsanwaltschaft eingegangen. Dies erfolgte am 27. Juli. Die Vorgehensweise ist in einem solchen Fall aber vergleichbar. Falls die Kammer das Verfahren eröffne, komme es auch zu einem Urteil. Bei einem Sicherungsverfahren wird keine Freiheitsstrafe verhängt, es geht dabei um die Frage, ob die beschuldigte Person in einer Klinik bleiben muss.

Rechtsanwalt Dr. Karl-Christoph Bode, der die Beschuldigte vertritt, geht davon aus, dass das Verfahren in den nächsten sechs bis acht Wochen eröffnet wird. In einem Sicherungsverfahren, in dem dann entschieden würde, ob eine Person langfristig in einer Spezialklinik untergebracht wird, werde die Dauer einer solchen Unterbringung nicht festgelegt. Es werde dann in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Voraussetzungen noch gegeben seien, erklären der Rechtsanwalt und der Sprecher des Landgerichts. Zum Vergleich: Bei zweifachem Totschlag und einhergehender Schuldfähigkeit droht der beschuldigten Person eine lebenslange Freiheitsstrafe, verdeutlichte Bode. In der Regel blieben verurteilte Personen sehr lange in einer entsprechenden Klinik, sagte der Sprecher des Landgerichts.

Er gab zudem erstmals Details zur Tat in Pohlhausen bekannt. Der Antragsschrift sei zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt ausgehe: Die beschuldigte Frau sei am 24. April abends im Garten auf ihren Vermieter getroffen. Sie soll sich massiv gestört und provoziert gefühlt haben und schoss dem 62-Jährigen in den Kopf. Der Mann starb noch am Tatort. Die 47-jährige Lebensgefährtin des Mannes sei durch die Schüsse aufgeschreckt worden und habe vom Balkon aus die Frau mit der Waffe und ihren Mann im Garten entdeckt. Daraufhin sei sie schreiend in die Wohnung gelaufen. Die Beschuldigte sei auf den Balkon geklettert und ihr in die Wohnung gefolgt. Dort habe sie die Frau mit einem Schuss getötet - dann habe sie noch dreimal mit einem Messer zugestochen.

Die 45-Jährige wurde festgenommen, nachdem sie sich unmittelbar nach der Tat einer Bekannten anvertraut hatte. Die Beschuldigte lebte als Mieterin im Haus des getöteten Paares, mit dem sie öfter Streit hatte. Auch die Polizei musste mehrfach ausrücken, um die Konflikte zu schlichten. Nach der Tat waren die Anwohner in Pohlhausen schockiert. Es dauerte einige Zeit, bis langsam wieder so etwas wie Normalität einkehren konnte. Bei einer stillen Andacht gedachten etwa 80 Trauernde der beiden getöteten Menschen. Gemeinsam fanden sie Trost in den Worten Gottes.

(RP)
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