Wermelskirchen Totschlag-Prozess in Köln eröffnet

Wermelskirchen · Eine 46-Jährige erschoss im April vorigen Jahres ihren Vermieter und seine Ehefrau. Gestern begann der Prozess vor dem Landgericht in Köln. Laut Staatsanwaltschaft handelte die Frau "im Zustand der Schuldunfähigkeit".

 Die angeklagte Wermelskirchenerin verdeckte ihr Gesicht mit einer Jacke. Links neben ihr Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode.

Die angeklagte Wermelskirchenerin verdeckte ihr Gesicht mit einer Jacke. Links neben ihr Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode.

Foto: Fuhrmann

Wie sieht jemand aus, der zwei Menschen erschossen hat? Es ist die immer gleiche Frage nach dem Äußeren, die sich Besucher am Anfang eines Prozesses stellen, in dem es um ein Kapitalverbrechen geht. So auch gestern beim Prozessauftakt am Landgericht Köln gegen eine 46-jährige Wermelskirchenerin, die im April vorigen Jahres in Pohlhausen ihre Vermieter erschossen haben soll. Ihr Rechtsanwalt führte sie zu ihrem Platz. Sie hatte zunächst Kopf und Oberkörper unter einer Jacke verborgen. Das steigerte nur die Spannung. Nachdem die Kameras verschwunden waren, gab sie den Blick frei. Natürlich sah sie aus, wie es zu erwarten war: ganz normal. Schlank, braunes, kurzes Haar - ein angenehmes, unauffälliges Äußeres.

Während der Staatsanwalt die Anklage verlas, gingen die Blicke immer wieder zur Angeklagten. Das soll sie getan haben? Sie hatte das Vermieter-Ehepaar mit ihrem Jagdgewehr Kaliber.308 (7,62 Millimeter) "im Zustand der Schuldunfähigkeit" erschossen, lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes. Er schilderte die Tat im Einzelnen: Die Angeklagte hatte den Ehemann auf seinem Balkon stehend wahrgenommen, gezielt und geschossen. Sie traf ihn in den Kopf. Er war offensichtlich sofort tot. Die Wucht des Geschosses muss erheblich gewesen sein: Mittelgesichtsfraktur und Austreten von Hirnmasse waren nur zwei der schrecklichen Einzelheiten, die die Anklageschrift nannte. Das Opfer lag danach auf dem Rücken. Die Ehefrau hatte den Schuss gehört und stürzte auf den Balkon. Als sie das Schreckliche entdeckte, versucht sie zu fliehen: Sie drehte sich um und rannte in die Wohnung. Die Angeklagte schulterte ihr Gewehr und stellte der Frau nach. Sie erwischte sie in der Wohnung, als sie gerade via Handy einen Notruf absetzen wollte. Die Angeklagte schoss der Frau in den Rücken. Das Geschoss zerfetzte dabei die Luftröhre und die Aorta. Die tödlich getroffene Frau wankte. Bevor sie endgültig fiel, riss die Angeklagte ihr Opfer mit dessen Brustkette zu Boden und stach danach mit einem Küchenmesser dreimal der Frau in die Brust. Beim dritten Messerstoß glitt das Messer bis zum Heft in den Körper der Wehrlosen und verletzte das Herz. Das Opfer verblutete noch am Tatort.

War es die Tat einer Wahnsinnigen? Das wird das Gericht zu klären haben. Staatsanwalt Stefan Winter nannte einen augenscheinlichen Grund für diese Tat: Die Angeklagte habe seit Jahren unter Paranoia gelitten und sich vom Vermieterehepaar bedroht gefühlt. Sie wurde gestern aus einer psychiatrischen Klinik vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft erachtete es für wahrscheinlich, dass die Beschuldigte die Taten krankheitsbedingt in schuldunfähigem Zustand beging und in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sein wird. "Die Angeklagte ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", sagte Winter.

Während der Verlesung der Anklage kamen der Tochter der Getöteten die Tränen. Sie tritt als Nebenklägerin auf. Ihr Freund leistete ihr Beistand. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Karl-Christoph Bode, sagte vor der Verhandlung, dass seiner Mandantin die Tat sehr leid tue. Sie bedauere die Tat. Sie habe in der Klinik darüber nachdenken können. Die Vorgeschichte des Geschehens nannte der Verteidiger "ein Drama im Bereich eines Mietprozesses".

Die Verhandlung soll sechs Tage dauern. Es zeichnet sich ab, dass möglicherweise ab heute nichtöffentlich weiter verhandelt wird.

(bege)
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