Wermelskirchen Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt - 200 Euro Geldstrafe

Wermelskirchen · Wegen nicht bezahlten Unterhalts sollte ein 44-jähriger Mann vor dem Richter des Amtsgerichtes erscheinen. Das Gericht hatte ihn wegen desselben Deliktes bereits schon ein Mal ermahnt und ihn als Auflage erteilt, die nicht erfolgten Unterhaltszahlungen von monatlichen 65 Euro nachzuzahlen.

Damals hatte der Angeklagte angegeben, dass es für ihn schwierig sei, einen Job zu bekommen, weil er nicht gut lesen und schreiben könne. Dann hatte er aber doch einen Aushilfsjob bekommen, jedoch die Zahlungen nicht geleistet. Und zum Überfluss war er jetzt zur Verhandlung überhaupt nicht erschienen. Ein Kontakt in jeglicher Form war im Übrigen nicht zustande gekommen: Der Mann war nicht erreichbar.

Während Richter und Staatsanwalt sich den Fall noch einmal zu Gemüte führten, stellten sie fest, dass der Mann tatsächlich aber vier Mal gezahlt hatte. Allerdings direkt an die Gerichtskasse und nicht an die Unterhaltsempfängerin. Sie hatte dem Gericht angezeigt, dass sie überhaupt kein Geld bekommen hatte. Offensichtlich hatte die Gerichtskasse das Geld an sie nicht weitergeleitet. Allerdings hätte der Mann sechs Zahlungen bereits leisten müssen. Er hatte also offensichtlich - aus welchem Grund auch immer - die Zahlungen eingestellt. Da wäre es schon hilfreich gewesen, wäre der Mann im Amtsgericht erschienen. Vielleicht hätte er plausible Gründe anführen können für die fehlenden Zahlungen. "Offensichtlich ist der heutige Tag für den Angeklagten ein Tag der ungenutzten Chance", kommentierte der Richter. Gleichwohl fiel die Geldstrafe für den Mann milde aus: 20 Tagessätze zu je zehn Euro, also 200 Euro. Nunmehr wird's spannend, ob der Verurteilte tatsächlich zahlt. Ansonsten wird er wohl mit einer Vorführung durch die Polizei rechnen müssen.

(bege)
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