Wermelskirchen Vier-Wochen-Frist für abgemeldete Autos

Wermelskirchen · Die Stadt darf nicht zugelassene Autos, die auf öffentlichen Flächen stehen, auf Kosten der Halter abschleppen lassen. Sie räumt ausreichend Zeit ein, um die Fahrzeuge zu entfernen. Im Schnitt wird etwa ein Auto pro Monat abgeschleppt.

Wermelskirchen: Vier-Wochen-Frist für abgemeldete Autos
Foto: Sebastian Radermacher

Der schwarze Peugeot steht seit etwa einem Monat auf einer markierten Parkfläche am Dornbusch. Bewegt wurde er in dieser Zeit keinen Millimeter. Ein Parkplatz weniger für die Anwohner. Das Auto scheint nicht mehr zugelassen zu sein, denn es fehlen vorne und hinten jeweils die Kennzeichen am Fahrzeug, die Motorhaube ist geöffnet. Im Innenraum des Fahrzeugs liegen Kuscheltiere, Kleidungsstücke, Hygienebeutel, Energydrinks und Rechnungen.

 Am Dornbusch steht seit mehreren Wochen ein anscheinend nicht mehr zugelassener Peugeot. Am Fahrerfenster hängt bereits ein Zettel mit der Aufforderung, das Auto zu entfernen. Warum der Zettel nicht ausgefüllt worden ist, konnte die Stadtverwaltung gestern nicht sagen. Die Aufforderung erhält der Halter von der Stadt auch schriftlich - mit der Zustellung beginnt dann eine Frist von vier Wochen.

Am Dornbusch steht seit mehreren Wochen ein anscheinend nicht mehr zugelassener Peugeot. Am Fahrerfenster hängt bereits ein Zettel mit der Aufforderung, das Auto zu entfernen. Warum der Zettel nicht ausgefüllt worden ist, konnte die Stadtverwaltung gestern nicht sagen. Die Aufforderung erhält der Halter von der Stadt auch schriftlich - mit der Zustellung beginnt dann eine Frist von vier Wochen.

Foto: Radermacher

Die Stadtverwaltung darf den Peugeot abschleppen lassen, sofern er nicht mehr zugelassen ist. Zuvor räumt sie dem Halter aber eine ausreichende Frist ein, um das Auto von dem öffentlichen Parkplatz selbst zu entfernen, teilt Beigeordneter Jürgen Graef auf Anfrage unserer Redaktion mit. Am Fahrerfenster des Peugeot hängt seit etwa zwei Wochen ein orangefarbener Zettel mit der Aufforderung, das Fahrzeug zu beseitigen. Diese Aufforderung lässt die Stadtverwaltung dem Halter des Fahrzeugs auch schriftlich zukommen. Dafür muss sie aber zunächst den Halter ermitteln - "mal fragen wir bei Nachbarn nach, mal klebt die Plakette mit dem Kennzeichen an der Windschutzscheibe, oder wenn es gar keine Hinweise gibt, lassen wir den Halter über die Fahrgestellnummer ermitteln - das ist aber sehr viel Aufwand", erläutert Paul Engelbracht vom Ordnungsamt.

Mit Datum der Zustellung des schriftlichen Bescheides, in dem angedroht wird, dass das Auto bald abgeschleppt wird, läuft eine Frist von vier Wochen. Verstreicht diese Frist, ohne dass das Auto entfernt wird, verschickt die Stadt eine weitere Mitteilung, diesmal mit der Ankündigung, dass das Auto fünf Tage nach Erhalt dieses Schreibens abgeschleppt und weitere sieben Tage später entsorgt wird. "Die Halter haben also genug Zeit, sich darum zu kümmern und das Fahrzeug zu entfernen", meint Engelbracht. Es sei insgesamt ein äußerst aufwendiges Prozedere, "aber es gibt geltendes Recht in Deutschland. Wir müssen so vorgehen", betont er.

Etwa drei bis vier Fahrzeughalter pro Monat werden von der Stadt aufgefordert, ihr nicht mehr zugelassenes Auto von einer öffentlichen Fläche zu entfernen. "Einige kommen dieser Aufforderung auch nach", sagt Engelbracht. Er schätzt, dass im Schnitt etwa ein Auto monatlich von einer Fachfirma im Auftrag der Stadt abgeschleppt werden müsse. In den meisten Fällen landen diese Autos bei einem Entsorger, "zu 98 Prozent sind die Fahrzeuge Schrott", sagt Engelbracht. Dieser gesamte Vorgang verursacht Kosten von etwa 500 Euro pro Auto: 100 Euro fürs Abschleppen, 300 für die Entsorgung und etwa 100 Euro an Verwaltungskosten, rechnet Engelbracht vor. 500 Euro, die die Stadtverwaltung zunächst bezahlen muss und sich dann vom Halter zurückholt. Manche Halter begleichen den Betrag, manche können die Summe nicht komplett aufbringen, bei manchen ist gar nichts mehr zu holen. "Dann bleiben wir auf den Kosten sitzen", sagt Engelbracht.

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts stellt klar, dass nicht mehr zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen überhaupt nicht, auch nicht für kurze Zeit, stehen dürfen. Dies sei lediglich auf privaten Grundstücken erlaubt.

Warum an der Fensterscheibe des Peugeot am Dornbusch ein Blanko-Zettel hängt, der überhaupt nicht ausgefüllt worden ist, kann Engelbracht spontan nicht sagen. "Das müssen wir prüfen. Wir schauen uns das Fahrzeug schnellstmöglich an", versichert er. "Womöglich ist der schriftliche Bescheid aber bereits verschickt."

(ser)
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