Wermelskirchen Waren für 4,84 Euro gestohlen - Geldstrafe über 700 Euro

Wermelskirchen · Die Angeklagte beschönigte nichts. Abgeklärt bestätigte sie dem Richter im Amtsgericht zunächst ihre Personalien. Der Staatsanwalt warf der 48-Jährigen vor, in einem Lebensmitteldiscounter Waren im Wert von 4,84 Euro entwendet zu haben. Sie hatte sie in ihrer Jackentasche verborgen. Andere Waren hatte sie bezahlt. Aber dem aufmerksamen Ladendetektiv war der Diebstahl nicht entgangen. Die Frau gab den Diebstahl unumwunden zu. Der Richter staunte. Lohne sich für eine Frau mit ihrem angenehmen Äußeren ein Diebstahl im Wert von 4,84 Euro?

"Ich befinde mich in Therapie", sagte die Frau. Es sei nicht das erste Mal, dass sie Waren habe mitgehen lassen, ohne zu bezahlen. Das Bundeszentralregister wies neun einschlägige Vorstrafen auf. "Immer, wenn in meinem sozialen Umfeld etwas zusammenbricht, werde ich süchtig, etwas zu stehlen", sagte die Angeklagte. Diesmal sei ihr überraschend ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt worden. Dabei hatte sie kurz vorher einen unbefristeten Arbeitsvertrag wegen einer höheren Entlohnung selbst gekündigt. Und jetzt sei sie arbeitslos.

Ihr Therapeut vermute, dass, weil es bei ihrem ersten Diebstahl zu einem "unschönen Erlebnis" aufgrund ihres falschen Verhaltens gekommen war, sie ihr damaliges Verhalten stets aufs Neue wiedergutmachen wolle. "Ich bin aber schuldfähig", sagte die Frau.

"Wie soll das nur weitergehen?", fragte der Richter. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 700 Euro. Als strafmildernd bewertete er das Geständnis und die Tatsache, dass sie sich in Therapie befinde. Strafverschärfend beurteilte er die lange Liste einschlägiger Vorstrafen.

Der Richter schloss sich in seinem Urteil der Forderung des Staatsanwaltes an und riet der Verurteilten eindringlich, ihre Therapie fortzusetzen. "Es tut mir leid", sagte die Frau.

(bege)
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