Wermelskirchen Warnung vor unseriösen Stromanbietern am Telefon

Wermelskirchen · Versuchen zurzeit wieder unseriöse Stromanbieter, Kunden in Wermelskirchen am Telefon zu neuen Vertragsabschlüssen zu überreden? Ein Wermelskirchener äußerte diese Vermutung jetzt am "Bürgermonitor" unserer Redaktion. Er wurde vor kurzem von einer Frau mit osteuropäischem Akzent angerufen, die angab, von einem "regionalen Energieanbieter" zu sein.

Sie wollte einen Termin vereinbaren, um bei dem Mann zu Hause über einen neuen, viel günstigeren Stromtarif zu sprechen. Er wäre einer der wenigen Glücklichen, die ausgewählt worden seien. Der Mann wurde skeptisch, auch weil er von einer Handynummer angerufen wurde. Er hakte bei der Frau nach, für welchen Anbieter sie konkret arbeite - eine Antwort erhielt er nicht. Als die Frau plötzlich auch noch Angebote für eine neue Versicherung unterbreitete, legte der Wermelskirchener auf. Als er die Handynummer zurückrief, um herauszufinden, von wem und von wo aus er angerufen worden war, landete er in einer "toten Leitung", die Nummer war nicht vergeben.

Solche Fälle sind der für Wermelskirchen zuständigen Verbraucherzentrale in Remscheid nicht unbekannt. Sie warnt ausdrücklich vor solchen unseriösen Stromanbietern. "Aktuell sind uns keine vermehrten Fälle aus Wermelskirchen gemeldet worden, es gibt aber immer wieder solche Anrufe", sagt Leiterin Lydia Schwertner. Und dass die Nummer des Anrufers bei einem Rückruf nicht mehr erreichbar ist, sei nicht ungewöhnlich. "Es gibt die Möglichkeit, dass im Display des Angerufenen eine bestimmte Nummer angezeigt wird, über die der Anruf aber nicht getätigt wurde", sagt sie.

Fakt sei: Die Anrufer versuchen mit dieser Masche, den Angerufenen neue Stromverträge aufzudrängen. Diese Anrufe seien oft der Türöffner für neue Vertragsabschlüsse. Schwertner warnt: Am Telefon oder der Haustür sollte man keine persönlichen oder vertraglichen Daten preisgeben. Generell sind Anrufe von unseriösen Strom- oder auch Gasanbietern verboten. Aber: Es können laut Schwertner bereits am Telefon rechtskräftige Verträge abgeschlossen werden. Dazu reicht es etwa, wenn der Angerufene einem Angebot mündlich seine Zustimmung erteilt.

Die Anbieter nehmen diese Gespräche oft mit einem Gerät auf und nutzen diese später als Beweis für den Vertragsabschluss. Ihr Rat: "Wenn man bei solchen Anrufen unsicher ist, sollte man am besten auf keinen Fall das Wort ,Ja' sagen." Erhält der Kunde trotzdem eine Auftragsbestätigung, gibt es immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen - am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen.

Die Verbraucherzentrale hilft in solchen Fällen weiter. "Wir beraten betroffene Kunden, haben Musterbriefe, die wir zusammen ausfüllen können", sagt Schwertner. Eine Beratung am Telefon sei allerdings nicht möglich.

Kontakt Verbraucherzentrale Remscheid, Tel. 02191 8424791, E-Mail: remscheid@verbraucherzentrale.nrw

(ser)
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