Waffenbesitz in Wermelskirchen 60 Bürger im Kreis geben illegale Waffen bei Polizei ab

Wermelskirchen · Bis zum 30. Juni kann man die Waffe und die dazugehörige Munition straffrei bei der Polizei oder Waffenbehörde abgeben, teilte die Polizei mit.

 Wer selbst keinen Waffenschein hat, kann geerbte Gewehre und Pistolen abgeben.

Wer selbst keinen Waffenschein hat, kann geerbte Gewehre und Pistolen abgeben.

Foto: dpa, ppl vfd ade hpl

Was tun, wenn man keinen großen Waffenschein besitzt, aber irgendwann einmal ein Jagdgewehr vom Großvater geerbt hat? Derjenige besitzt die Waffe illegal. Aber eine Strafe muss er derzeit nicht fürchten: Bis zum 30. Juni kann man die Waffe und die dazugehörige Munition straffrei bei der Polizei oder Waffenbehörde abgeben, teilte die Polizei mit. Von dieser Möglichkeit hat bereits eine Reihe von Waffenbesitzer Gebrauch gemacht. Denn seit einem halben Jahr gibt es die sogenannte Waffenamnestie.

Seit 6. Juli, also seit Inkrafttreten der Amnestie, die mit der Änderung des Waffengesetzes gilt, sind 60 Langwaffen - davon 27 illegaler Besitz - und 88 Kurzwaffen, 36 waren im illegalen Besitz, neben 179 Stück Munition bei der Kreispolizeibehörde abgegeben worden, teilt die Polizei mit. Sie bittet darum, Waffen und Munition nach Terminabsprache direkt bei der Waffenbehörde im zentralen Dienstgebäude in Bergisch Gladbach, Hauptstraße 1-9, abzugeben.

Anders als bei der letzten Amnestie im Jahr 2009 ist es nicht möglich, illegal besessene Waffen und Munition einem Berechtigten, also jemanden zu überlassen, der über eine Waffenbesitzkarte verfügt.

Rückfragen und Terminvereinbarungen: Tel. 02202 205-0.

(pd)
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