Wermelskirchen Wermelskirchener landet wegen 26,26 Euro vor Gericht

Wermelskirchen · Der arbeitslose Mann hatte im Internet ein Keyboard und Postkarten verkauft. Er erhielt den Kaufpreis, schickte dem Käufer allerdings die Ware nicht.

Die Geldstrafe von 120 Euro wäre dem Wermelskirchener Angeklagten erspart geblieben, wenn er nur zügiger 26,26 Euro zurückgezahlt hätte. Der Arbeitslose musste sich vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verantworten, weil ihm die Staatsanwaltschaft rechtswidrige Vermögensaneignung, also Betrug, vorgeworfen hatte.

Demnach soll der Angeklagte im November 2014 über eine Internetplattform ein Keyboard und Postkarten zum Verkauf angeboten haben. Ein Käufer aus Süddeutschland zeigte Interesse. Nach Auskunft des Angeklagten einigte man sich per Handy-SMS auf einen Kaufpreis von 26,26 Euro, die der Käufer auch überwies. Allerdings schickte der Angeklagte dem Käufer die Ware nicht. "Sie waren weder Willens noch in der Lage, die Ware zu senden", untermauerte die Vertretung der Staatsanwaltschaft den Betrugsvorwurf. Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten angeboten, die 26,26 Euro an den Verkäufer zurückzuzahlen - eine Verfahrenseinstellung ohne weitere Folgen wäre das einfache Ergebnis gewesen.

Auch die Richterin fragte in Richtung des Angeklagten: "Warum haben Sie das nicht gemacht? Das hat mich gewundert, ich hätte Ihnen diesen Termin gerne erspart." Der angeklagte Wermelskirchener entgegnete, er habe die Post der Staatsanwaltschaft nicht bekommen und den Vorfall schlicht vergessen.

Vor dem Amtsgericht, wo der Geschädigte als Zeuge wegen der weiten Fahrtstrecke nicht erscheinen musste, wollte sich die Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung besagter 26,26 Euro nicht einlassen, diesem Ansinnen folgte die Richterin wegen "nicht weniger einschlägiger Vorstrafen" des Angeklagten. Der Mann muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 120 Euro in sechs Monatsraten berappen, die an einen wohltätigen Zweck fließen. Außerdem muss er die 26,26 Euro an den Geschädigten zurückzahlen und dies auch gegenüber dem Gericht nachweisen.

Bis zum Abschluss der Zahlungen ist das Verfahren nur vorläufig eingestellt - erst wenn tatsächlich alles bezahlt ist, folgt die endgültige Einstellung.

(sng)
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