Wermelskirchen Wermelskirchener verabreden sich zur Schlägerei

Wermelskirchen · Ein 18-Jähriger hatte "Stress" mit einem Ennepetaler - seine Kumpels fuhren hin und schlugen mit Baseballschlägern zu.

Keine Chance hatte ein 18-jähriger Ennepetaler im Oktober 2014, als plötzlich fünf Gleichaltrige vor ihm standen, mit Aluminiumstangen und Baseballschlägern auf ihn eindroschen, Kopf und Nacken außerdem mit Schlägen und Fußtritten traktierten. Platzwunden am Kopf und Hämatome am ganzen Körper attestierten die Ärzte - wegen gefährlicher Körperverletzung standen jetzt die fünf Schläger aus Wermelskirchen vor der Amtsrichterin am Brückenweg. Einer der Angeklagten hatte laut Amtsrichter "Stress" mit besagtem Ennepetaler - er rief seine Kumpels - ebenfalls zur Tatzeit 18 und 19 Jahre alt - an, die ihm sofort zur Seite standen. Sie fuhren mit dem Auto nach Ennepetal und vermöbelten den jungen Mann.

Dass diese gezielte Verabredung zur Körperverletzung nicht ohne Folgen blieb, war den Wermelskirchenern anscheinend egal zu sein. Der Ennepetaler jedenfalls ging zur Polizei - die Strafanzeige folgt prompt. Die Ermittlungen dauerten eineinhalb Jahre, ehe jetzt die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht erhoben wurde.

Drei der Angeklagten wurden schuldig gesprochen der gefährlichen Körperverletzung, zwei wegen Beihilfe. Da die Täter zur Tatzeit als Heranwachsende galten, wurde von der Amtsrichterin das Jugendstrafrecht angewandt. Ein Angeklagter war einschlägig vorbestraft - er bereits vom Amtsgericht Bergisch Gladbach wegen einer anderen Anklage zu sechs Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Diese Bewährungsstrafe wurde, zusammen mit der neuen Tat, von der Wermelskirchener Amtsrichterin gemeinsam bewertet zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Zwei weitere Angeklagte, die der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden wurden, müssen zwei Wochenend-Arreste absitzen. Zusätzlich müssen diese beiden Wermelskirchener sowie die beiden, die wegen Beihilfe verurteilt wurden, dem Geschädigten je 300 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem verurteilte die Richterin einen der Angeklagten dazu, das bei der Schlägerei zerstörte Handy des Geschädigten zu ersetzen: Er muss weitere 220 Euro an den Ennepetaler zahlen.

(RP)
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