Wermelskirchen Widerstand gegen Staatsgewalt - Verfahren eingestellt

Wermelskirchen · Das Verfahren gegen einen 49-jährigen Mann, der sich mit Händen und Füßen gegen eine Blutentnahme gewährt hatte, ging vor dem Amtsgericht in die zweite Runde. Die Blutentnahme hatte eine Richterin angeordnet, da ein Urintest auf den Gebrauch von Betäubungsmitteln positiv verlaufen war. In der ersten Verhandlung hatten sich die Aussagen des Angeklagten und der beteiligten Polizeibeamten widersprochen. Daraufhin hatte der Richter die Aussagen des Kranhauspersonals angeordnet. Jetzt waren sie alle erschienen.

Trotzdem konnte sich niemand erklären, warum die Situation in der Ambulanz des Krankenhauses derart eskaliert war. Bis kurz vor der Blutentnahme war alles friedlich verlaufen. Doch plötzlich hatte der Angeklagte die Gegenwart seines Verteidigers bei der Blutentnahme und eine schriftliche richterliche Anordnung der Maßnahme verlangt. Die Beamten riefen die diensthabende Richterin an. Der Angeklagte konnte das Gespräch mithören. Sie ermöglichten auch ein Gespräch zwischen ihm und einem Anwalt. Doch als die Beamten nicht mehr länger auf die Ankunft des Anwalts warten wollten, nahm der Angeklagte nach Angaben eines Polizeibeamten "eine Angriffshaltung ein". Zu ihrem eigenen Schutz hätten vier Beamte den Mann fixieren können, sagte ein Beamter. Die Blutentnahme konnte schließlich durchgeführt werden. Das alles lief nicht ohne Blessuren ab. Der Mann trug Hämatome im Gesicht davon, einer der Polizeibeamten Schürfwunden. Er verlangte vom Angeklagten Schmerzensgeld.

Weder Krankenpfleger, Krankenschwester und auch der die Blutentnahme durchführende Arzt hatten vom eigentlichen Geschehen etwas mitbekommen. Auch ein Bekannter des Angeklagten, der im Krankenhaus das Getümmel vor dem Behandlungsraum als "Tragödie und brutales Vorgehen der Beamten" schilderte, konnte nichts zur Ursache der Eskalation sagen.

Der Verteidiger bat im Hinblick auf eine vielleicht zu erwartende Strafe um ein Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwalt und ihm. Anschließend stellte der Richter das Verfahren ein. Allerdings muss der Angeklagte Auflagen erfüllen: Er zahlt 300 Euro an den verletzten Polizeibeamten und 300 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Damit waren alle einverstanden.

(bege)
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