Wermelskirchen Wohnung verunreinigt und beschädigt

Wermelskirchen · Das Amtsgericht verurteilte einen 33-jährigen Angeklagten aus Wermelskirchen, der seine gemietete Wohnung teilweise zerstört und verunreinigt hatte, am zweiten Verhandlungstag zu einer Geldstrafe in Abwesenheit von 500 Euro wegen Sachbeschädigungen. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

Am Ende des ersten Verhandlungstages sah es zunächst für ihn ganz gut aus (BM berichtete). Er hatte das gewaltsame Öffnen der Eingangstür gestanden. Eine zerstörte Kachel in der Küche sei schon beim Einzug vorhanden gewesen, sagte er aus. Und die Zerstörung einer anderen Tür und die Verunreinigung der Wohnung mit Fäkalien seien vermutlich im Fieberwahn einer akuten Lungenentzündung geschehen. Seine Nachbarin hatte den Krankenwagen gerufen. Der Angeklagte musste für zwei Wochen ins Krankenhaus, die erste Woche verbrachte er auf der Intensivstation.

Der Wohnungseigentümer besuchte ihn im Krankenhaus, kündigte ihm dort einvernehmlich fristlos, behielt auch die Mietkaution ein und erstattete Anzeige. Er war als Zeuge in der Verhandlung aber nicht erschienen. Die Richterin verhängte gegen ihn ein Ordnungsgeld. Der Wohnungseigentümer hatte sich zwischenzeitlich für sein Nichterscheinen entschuldigt: "Der Termin war falsch im Terminkalender gelandet", sagte er. Das Ordnungsgeld wurde zurückgenommen.

Am zweiten Verhandlungstag war er zusammen mit seinem Sohn anwesend. Aber der Angeklagte fehlte. Er hatte kurz vor Verhandlungsbeginn das Gericht informiert und abgesagt. Die Richterin setzte die Verhandlung ohne Angeklagten fort. Der Vermieter lieferte dem Gericht eine neue Information: "Wissen Sie, dass sich der Angeklagte einen Schuss gesetzt hat, kurz, bevor er die Wohnung verunreinigte?" Er wisse es von der Nachbarin, die den Krankenwagen rief. Sie hatte auch das Spritzbesteck entsorgt. Dazu konnte sich der Angeklagte angesichts seiner Abwesenheit nicht äußern.

Aufgrund des Übergabeprotokolls bei der Vermietung der Wohnung schloss der Vermieter auch eine defekte Kachel beim Einzug des Angeklagten aus. Der Angeklagte war bereits früher wegen Diebstahls und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Er stand zudem noch unter Bewährung. Da er die Sachbeschädigungen bereits teilweise eingeräumt hatte, wurde er verurteilt.

Der Vermieter und sein Sohn zogen allerdings lange Gesichter nach dem Urteil. Sie hatten gedacht, die 500 Euro Geldstrafe würde an sie ausgezahlt. Forderungen gegen den Angeklagten müssten sie zivilrechtlich geltend machen, belehrte sie die Richterin.

(bege)
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