Wermelskirchen Zockerbuden bleiben trotz neuem Gesetz unangetastet

Wermelskirchen · Das neue Spielhallen-Gesetz (Glückspielstaatsvertrag) hat keine Auswirkungen auf die Wermelskirchener Zockerbuden. Die Stadt hat alle fünf Betriebsgenehmigungen zum Jahresende erneuert. Das teilte auf Anfrage der Leiter des Ordnungsamtes, Arne Feldmann, mit.

Der neue Vertrag hat die Bedingungen zur Genehmigung von Spielhallen massiv verschärft und räumt den Gemeinden stärkere Rechte ein, Anträge für den Betrieb zu verweigern oder auch eine erteilte Erlaubnis zu entziehen. Viele Städte nutzen nun dieses wirksame Instrumentarium, um die Spielhallenlandschaft zu bereinigen. Die neuen Kriterien für eine Genehmigung sehen einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen zwei Spielhallen vor; zudem muss die Distanz zu Jugendeinrichtungen, Kitas und Schulen ebenfalls 350 Meter betragen.

In Wermelskirchen gab es einst sieben Spielhallen, fünf haben Ende vergangenen Jahres eine neue Betriebsgenehmigung beantragt. Robert Dahlhoff, als Sachkundiger Bürger für die Evangelische Kirchengemeinde Wermelskirchen im Jugendhilfeausschuss, wollte nun in der Sitzung wissen, wie die Stadtverwaltung dieses neue Gesetz handhabe. Zum Beispiel liege die Spielhalle Carl-Leverkus-Straße weniger als 350 Meter vom Juca am Markt entfernt. Eine Antwort bekam er in der Sitzung nicht.

Feldmann erklärte dieser Redaktion, dass es sich in Wermelskirchen um "Bestandsspielhallen" handele. Zu finden an der Carl-Leverkus-Straße, Telegrafenstraße, Thomas-Mann-Straße, Hilfringhauser Straße und Bahnhofstraße.

Diese Spielhallen seien bisher alle unauffällig gewesen: "Es gibt keine negativen Akten", erklärte der Ordnungsamtsleiter. Deshalb habe die Stadtverwaltung auch keine Gründe gesehen, für die Bestandsspielhallen die Erneuerung der Genehmigung zu verweigern.

Mehrfachkonzessionen, also mehrere Spielhallen innerhalb eines Bauverbundes, gibt es in Wermelskirchen nicht.

(tei.-)
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