Wesel 275 000 Euro Sozialhilfe zu Unrecht kassiert?

Wesel · 1990 kamen Halil T. (Name geändert), seine Frau und zehn Kindern als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon an den Niederrhein, um hier einen Asylantrag zu stellen. Mehr als 275000 Euro staatliche Leistungen (Sozialhilfe, Hartz IV) hat die Großfamilie in all den Jahren erhalten. Ob zu Recht oder nicht, darüber sollte gestern das Weseler Schöffengericht entscheiden. Denn das Ausländeramt des Kreises Wesel hatte Anzeige erstattet.

1990 kamen Halil T. (Name geändert), seine Frau und zehn Kindern als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon an den Niederrhein, um hier einen Asylantrag zu stellen. Mehr als 275 000 Euro staatliche Leistungen (Sozialhilfe, Hartz IV) hat die Großfamilie in all den Jahren erhalten. Ob zu Recht oder nicht, darüber sollte gestern das Weseler Schöffengericht entscheiden. Denn das Ausländeramt des Kreises Wesel hatte Anzeige erstattet.

Angeklagte müssen in die Türkei

Mit Hilfe einer Anwältin war es der Behörde gelungen herauszufinden, dass der Kurde Halil T. ein ausgebürgerter türkischer Staatsangehöriger war und von den libanesischen Behörden als Staatenloser geführt wurde. Da Halil T. und dessen Frau, eine Türkin, die mit ihrer Familie als Achtjährige nach Beirut kam und dort später ihren Mann kennenlernte, 2010 in die Türkei zurückkehren müssen, wurde die Verhandlung gestern nach einer Stunde abgebrochen. Nur wenn sich die Eheleute weigern sollten, Deutschland zu verlassen, würde der Prozess fortgesetzt.

Der bei der Verhandlung als Zeuge gehörte Mitarbeiter der Ausländerbehörde erklärte dem Gericht, dass die Eltern von mittlerweile zwölf Kindern Heiratsurkunden verfälscht, falsche Angaben zu ihren Personen gemacht und ständig gelogen hätten. "Erst wenn wir ihnen etwas nachweisen konnten, haben sie es zugegeben", sagte der Zeuge. Halil T. wies alle Schuld von sich. Erst kurz vor dem Tod seiner Mutter habe er erfahren, dass seine kurdische Familie aus der Türkei in den Libanon gegangen sei, weil man sich dort bessere Lebensbedingungen erhofft habe.

Während also das angeklagte Ehepaar im nächsten Jahr die Bundesrepublik verlassen muss, dürfen die zwölf dann volljährigen Kinder in der neuen Heimat bleiben. Die Hälfte von ihnen ist verheiratet.

(RP)
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