Kreis Wesel Achtung beim Kauf und Verkauf von Graupapageien!

Kreis Wesel · Naturschutzbehörde des Kreises Wesel weist auf spürbar verschärfte EU-Bestimmungen hin.

[RP) Nicht immer wirken sich die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen der Europäischen Union über den internationalen Handel mit Exemplaren gefährdeter Arten (CITES-Konferenzen) auch auf Tiere aus, die im Kreis Wesel gehalten werden. Anders nach der 17. Konferenz, denn hierbei ist Ende Januar 2017 in Johannesburg (Südafrika) beschlossen worden, einige Tierarten, die in ihren Herkunftsländern noch weit stärker als bisher im Bestand bedroht sind, vom Status "besonders geschützt" zu "streng geschützt" hochzustufen. Dies betrifft neben selten gehaltenen Reptilien wie der Krokodilschwanzechse und solchen mit zugleich interessanten Namen wie Psychedelischer Felsengecko und Himmelblauer Zwergtaggecko auch den bei Vogelhaltern beliebten Graupapagei. Auf diese Änderung weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hin.

Konkret dürfen zwar sowohl der übliche Kongo-Graupapagei als auch der etwas blasser gefärbte Timneh-Graupapagei, seit dem 4. Februar nur noch dann vermarktet werden (Kauf, Verkauf, Tausch oder Leihe), wenn zuvor eine EU-Verkaufsbescheinigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel beantragt worden ist. Die stets mit einer vorherigen amtlichen Kennzeichnung der Tiere verbundene Bescheinigung, muss bei einer Weitergabe der Tiere zwingend mit ausgehändigt werden. Die Bestimmungen der EU gelten sowohl für Händler und deren Kunden als auch für Halter, die Graupapageien privat vermarkten wollen.

Wer Graupapageien ohne gültige EU-Verkaufsbescheinigung vermarktet, begeht eine Straftat. Halter, die nicht vorhaben, ihre Graupapageien zu vermarkten, müssen nichts veranlassen. Weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen gibt es beim Kreis unter Tel. 0281 207-2538 oder -3538.

(RP)
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