Wesel Ärger über "Brombeer-Dschungel"

Wesel · Stadt wird Grundstückseigentümer in Flüren auffordern, für Ordnung zu sorgen.

 Ein ungepflegtes Grundstück an der Ecke Altrheinstraße/Sperlingsweg sorgt in Flüren für Verdruss.

Ein ungepflegtes Grundstück an der Ecke Altrheinstraße/Sperlingsweg sorgt in Flüren für Verdruss.

Foto: Ekkehart Malz

Schon seit geraumer Zeit ärgert sich Hanni F. (Name geändert) aus Flüren über einen, wie sie sagt, "Brombeer-Dschungel". Der befindet sich auf dem unbebauten Grundstücksanteil eines Garagenhofes an der Ecke Altrheinstraße/Sperlingsweg. Nicht nur, dass das Grundstück äußerst ungepflegt aussieht, es stellt nach Überzeugung von Hanni F. auch einen "Gefahrenpunkt" da. "Da das Grundstück direkt an der Bushaltestelle liegt, fühlt man sich beim Aussteigen aus den öffentlichen Verkehrsmitteln von Brombeerranken umschlungen, da diese bis auf den Gehweg wachsen", sagt sie. Außerdem bestehe die Gefahr von Handverletzungen und Beschädigung der Kleidung. Dass der öffentliche Gehweg nicht mehr in voller Breite nutzbar sei und der Grundstückseigentümer nicht von der Stadt aufgefordert werde, dies zu ändern, kann Hanni F. nicht verstehen.

Doch ist das tatsächlich so? Kümmert sich bei der Stadt niemand um das Problem. Die RP hörte sich gestern im Weseler Ordnungsamt um. Beim Stichwort "Brombeer-Dschungel" wusste Teamleiter Gerd Füting sofort, worum es geht. Gerade sei ihm eine Beschwerde inklusive Foto auf den Tisch gekommen. Man werde, so Füting, den Eigentümer des Grundstückes kurzfristig veranlassen, den Bewuchs zurückzuschneiden. Sollte sich dort auch eine größere Menge Müll befinden, werde man auch noch den Kreis Wesel als Abfallbehörde einschalten. "Sollte dort aber nur ein wenig Abfall liegen, können wir auch nichts tun", bedauert Füting.

Doch was passiert, wenn sich der Grundstückeigentümer weigern sollte, dass Gestrüpp zurückzuschneiden? "Wir werden ihm eine Frist von einer Woche setzen. Wenn innerhalb der nächsten sieben Tage nichts passiert ist, werden wir ein Bußgeldverfahren einleiten und eine Ersatzvornahme androhen", erklärt der Fachmann vom Ordnungsamt. Zeigt auch das alles keine Wirkung, wird die Behörde eine Ordnungsverfügung einleiten. Gerd Füting geht davon aus, dass spätestens dann das Problem beseitigt ist. Und wenn nicht? "Ja dann würden wir einen Dritten beauftragen, der die Hecke zurückschneidet und die Arbeiten dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen." Hanni F. wird den Lauf der Dinge sicherlich gespannt verfolgen.

(kwn)
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