Wesel Ärger um vermeintlich höhere Schornsteinfegerrechnung

Wesel · Als Rudolf Boscher (75) jetzt die Rechnung seines Bezirks-Schornsteinfegermeisters Christoph Brincks (Fusternberg) in Händen hielt, wollte der Blumenkamper seinen Augen nicht trauen: Nach der Messung vor zwei Jahren hatte er 21,35 Euro überwiesen. Diesmal lag der Rechnungsbetrag um eines höher: 47,23 Euro. "Eine Preiserhöhung um sagenhafte 121 Prozent", hat der pensionierte Bergbauingenieur ausgerechnet. Außerdem ist Rudolf Boscher aufgefallen, dass ihm sein Bezirksschornsteinfegermeister plötzlich eine Fahrtpauschale in Höhe von 8,28 Euro in Rechnung gestellt hat. "Eine Fahrtpauschale in dieser Höhe ist völlig überhöht und muss begründet werden", sagt der Blumenkamper. Allein bei dem Gedanken, dass Otto Normalverbraucher die Erhöhung überhaupt nicht bemerke und brav den Rechnungsbetrag überweise, "schwillt mir der Kamm", so Rudolf Boscher.

Jahrelang zu wenig berechnet

Christoph Brincks kann den Ärger seines Kunden bedingt verstehen, spricht von einem Versehen – zugunsten von Boscher. "Ich habe in den vergangenen sieben Jahren versäumt, Herrn Boscher und anderen Kunden in Blumenkamp die Grund- und Begehungsgebühr zu berechnen", sagt Brincks. Und die Sache mit der Fahrtpauschale erklärt er so: "Es gibt seit Anfang des Jahres keine Landesgebührenordnung mehr, sondern eine Bundesgebührenordnung. In der ist festgelegt, dass die Fahrtkostenpauschale gesondert ausgewiesen werden muss."

"Stimmt", bestätigt Norbert Rieck, Vorstandmitglied der für Wesel zuständigen Schornsteinfegerinnung Düsseldorf. "Früher war die Fahrtkostenpauschale in den Grundgebühren drin. Das ist jetzt alles anders." Dass die Rechnung von Rudolf Boscher plötzlich doppelt so hoch ist wie vor zwei Jahren, hat nach Überzeugung Riecks nur eine Ursache: "Es ist so, wie Herr Brincks sagt: Er hat sich ganz einfach vertan. Denn in Herrn Boschers Abrechnung von 2008 sind die Positionen Grundgebühr und Begehungsgebühr gar nicht aufgelistet." In diesem Zusammenhang weist Rieck darauf hin, dass zahlreiche Hausbesitzer in diesem Jahr mit einer um gut zwölf Euro höheren Schornsteinfegerrechnung rechnen müssen. "Denn bis spätestens 2012 müssen unsere Innungsmitglieder den Kunden einen so genannten Feuerstättenbescheid zukommen lassen", erklärt Rieck. Das Formular, in dem der Hauseigentümer im Detail über seine Pflichten informiert wird, wenn er ab 2013 seinen Schornsteinfegermeister frei wählen kann, liegt teilweise schon jetzt der Rechnung bei. Dafür werden zwölf Euro Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.

(RP)
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