Wesel ASG erinnert die Anlieger an Pflichten bei Eis und Schnee

Wesel · Kommunale Satzung regelt den Winterdienst.

 Grundstückseigentümer müssen Wege räumen.

Grundstückseigentümer müssen Wege räumen.

Foto: Seybert

Für die laufende Winterperiode ist der städtische Betrieb ASG Wesel (Abfall-Straßen-Grünflächen) nach eigenen Worten umfassend vorbereitet, um für freie Fahrt auf den Weseler Straßen zu sorgen. "In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst", heißt es in einer Mitteilung. "Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können."

Der Winterdienst konzentriere sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Hauptverkehrswege, Steigungen und Brücken oder Kreuzungsbereiche.

"Aber auch die Bürger müssen ihren Teil beitragen, um für sichere Straßen zu sorgen", erinnert der ASG an Pflichten. Für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee und Glätte sind in Wesel gemäß der kommunalen Satzung die Anlieger beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Verkehrssicherheit muss an Wochentagen in der Regel bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr hergestellt sein und tagsüber jeweils bis 20 Uhr aufrechterhalten werden. Nachts gibt es weder auf Straßen noch auf Gehwegen eine generelle Winterdienstpflicht. Weitere Informationen findet man auf der Homepage des ASG: www.asgwesel.de

(RP)
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