Wesel Bauverein rechnet mit abstrusen Fragen einzelner Aktionäre

Wesel · Vorstand rechnet mit klarem Votum der Anteilseigner für Fortsetzung "der bewährten Geschäftspolitik".

Beim Weseler Bauverein steigt die Spannung. Denn in nicht mal zwei Wochen, genauer gesagt am 9. November, wird die im Sommer unter anderem wegen zahlreicher Nachfragen des Meerbuscher Aktionärs Rolf Hauschild abgebrochene Hauptversammlung nachgeholt. Bekanntlich trifft man sich diesmal nicht, wie gewohnt abends im Tannenhäuschen, sondern morgens ab 9 Uhr im Welcome-Hotel am Rhein. Denn dort gibt's ausreichend Räume, um per Backoffice Auskünfte zu organisieren.

Bauvereins-Vorstand Anett Leuchtmann ist überzeugt, dass nach dem Desaster im Sommer nun alles glatt laufen wird. Nicht zuletzt, weil man nun vorgewarnt ist und sich darauf einstellt, dass auch diesmal wieder abstruse Fragen gestellt werden könnten. "Dass einzelne Aktionäre für die Durchsetzung individueller Interessen alle aktienrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, gehört heutzutage leider zum Alltag fast jeder Aktiengesellschaft." Unabhängig davon gestehe sie zu, dass man bei der Hauptversammlung am 29. Juni von der "Vielfalt und dem Detaillierungsgrad mancher Fragen von Aktionären überrascht wurde und nicht ausreichend für die Beantwortung aller Einzelheiten vorbereitet war. Am 9. November werden wir es besser machen. Gerne lade ich alle Aktionäre ein, uns bereits im Vorfeld ihre Fragen schriftlich zukommen zu lassen, damit wir diese umfassend beantworten können."

Anett Leuchtmann rechnet am 9. November mit einem klaren Votum der Aktionäre für eine Fortsetzung "der bewährten Geschäftspolitik mit dem Fokus auf Werterhalt und Verbesserung des Immobilienbestandes, auf nachhaltig positive Unternehmensentwicklung und auf gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein". An diesen Zielsetzungen orientiere sich auch die "bewährte Dividendenpolitik des Unternehmens", die dadurch gekennzeichnet sei, nur einen Teil des Bilanzgewinns als Dividende auszuschütten und den anderen Teil der Bau-Erneuerungsrücklage zuzuweisen.

Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, die mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zusammenhängen (RP berichtete mehrfach), betont Anett Leuchtmann, dass die Entscheidung des Bauvereins, die Rechtsstreite bezüglich der Anfechtung der am 29. Juni gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse durch Anerkennung der Klagen zu beenden, ausschließlich dem Ziel gedient habe, der Gesellschaft und den Aktionären langwierige Rechtsstreitigkeiten zu ersparen. Daraus ließen sich keine Rückschlüsse auf inhaltliche Positionen und rechtliche Sachverhalte ziehen.

(RP)
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