Wesel Biomüll: Neuregelung betrifft alle

Die Biotonne ist beschlossene Sache. Ab dem 1. Januar 2014 können Küchenabfälle und Grünschnitt in die braune Tonne gefüllt werden, die dann alle zwei Wochen vom ASG geleert wird. Ihre Anschaffung ist freiwillig (RP berichtete). Was sind die Folgen? Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die Restmülltonne (graue Tonne), von denen auch diejenigen Haushalte betroffen sind, die keine Biotonne beantragen. Das wird Thema im ASG-Betriebsausschuss.

Haushalte mit Biotonne: Es gibt ein Mindestvolumen, das graue Tonnen haben müssen. Es liegt bei 20 Liter pro Woche und Person. Für Haushalte, die eine Biotonne beantragen oder selbst kompostieren, soll sich das Mindestvolumen halbieren. Dann, so die Annahme, wandert weniger Müll in den grauen Behälter. Da auch die Biotonne gebührenpflichtig sein wird, soll auf diesem Wege Gebührengerechtigkeit hergestellt werden. "Eine pauschale Aussage, ob Biotonnenbesitzer sparen werden, lässt sich nicht treffen", so ASG-Betriebsleiter Ulrich Streich. Der städtische Betrieb weiß, dass es insgesamt rund 7000 Eigenkompostierer in Wesel gibt. Von ihnen wird künftig eine schriftliche und verbindliche Erklärung zur Eigenkompostierung verlangt, damit das Mindestvolumen für den Restmüllbehälter auch ohne Biotonne verringert werden kann. Die Halbierung des Volumens soll über einen Wechsel von wöchentlicher zu zweiwöchentlicher Leerung kompensiert werden.

Haushalte ohne Biotonne: Auch hier wird die Abholung des Restmülls durch den ASG dann nur noch alle zwei Wochen erfolgen, sagt ASG. Heißt im Klartext: Die Haushalte, bei denen noch wöchentlich geleert wird, werden mit größeren Tonnen versorgt oder bekommen sogar eine zweite Tonne, weil sich ihr wöchentliches Volumen nicht ändert. Die Information der Haushalte soll im Mai oder Juni erfolgen.

(niel)
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