Wesel Bürgermeister wehrt sich gegen "Wortbruch"-Vorwurf

Wesel · Die Initiative "Todestrasse-nein-danke" kämpft gegen die Gaspipeline Zeelink und hat Dirk Buschmann ins Visier genommen.

Wesel: Bürgermeister wehrt sich gegen "Wortbruch"-Vorwurf
Foto: Martin Büttner

Hünxes Bürgermeister Dirk Buschmann hat sich gestern mit einer schriftlichen Stellungnahme gegen die Vorwürfe einer Bürgerinitiative gewehrt, die ihn der Lüge beim Thema Zeelink bezichtigt hatte. Die Initiative "Todestrasse-nein-danke" kämpft gegen die Zeelink-Pipeline und kritisiert das Vorgehen des Bürgermeisters, keine Klage gegen die geplante Trasse durch Drevenack einreichen zu wollen.

Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Gruppierung, hatte dem Bürgermeister deshalb vorgeworfen, wortbrüchig geworden zu sein (wir berichteten). Vor wenigen Wochen habe Buschmann noch gegenüber Vertretern der Initiative sowie Ratsmitgliedern erklärt, gegen das Planfeststellungsverfahren zu klagen, falls die Pipeline nicht mindestens 350 Meter Abstand von Hünxer Wohngebieten einhält. Buschmann teilte gestern schriftlich mit, dass er eine Klage nie versprochen habe, sondern mitgeteilt habe, dass er und seine Mitarbeiter eine Klagemöglichkeit prüfen würden.

Eine renommierte Anwaltskanzlei auf dem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts sei eingeschaltet worden. Im Ergebnis habe diese festgestellt, dass eine sogenannte raumordnerische Beurteilung für die Trasse "Zeelink 2" vorliegt, die einen 600 Meter breiten Trassenkorridor festlegt. Gegen diese Beurteilung bestehe keine Klagemöglichkeit, so Buschmann. Auf dieses raumordnerische Verfahren folge dann das sogenannte Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren werde die Öffentlichkeit, die Gemeinde Hünxe sowie viele weitere Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgerufen werden. "Die zur Abgabe einer Stellungnahme erforderlichen Verfahrensunterlagen gibt es bisher nicht. Sie sollen nach der Sommerpause vorgelegt werden", betont Buschmann. Zu einem späteren Zeitpunkt endet das Planfeststellungsverfahren dann mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss.

Um Klage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss erheben zu können, bedürfe es allerdings einer Klagebefugnis. "An dieser mangelt es in diesem Fall, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt." Die Gemeinde könne vor dem Verwaltungsgericht nur eine Verletzung ihrer eigenen Belange geltend machen. Ihr kämen aber keinerlei "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Personen eine potenzielle Gefahr drohen könnte. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wer genau in seinen Rechten konkret verletzt sein könnte, da die genaue Trassenführung erst im gerade beginnenden Planfeststellungsverfahren festgelegt wird." Erst nach Vorliegen der genauen Trassenführung und des Planfeststellungsbeschlusses könne schlussendlich geprüft werden, ob es eine Klagebefugnis der Gemeinde gibt. Die Gemeinde Hünxe wird im nächsten Verfahrensschritt eine Stellungnahme zu dem Projekt abgeben, die alle vorliegenden Bedenken zum Projekt Zeelink II beinhaltet. "Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die Feintrassierung so zu beeinflussen, dass die Siedlungsbereiche in Bucholtwelmen, Krudenburg und Drevenack mit ausreichendem Abstand passiert werden und somit ein weitestgehend risikoarmer Ausbau der Pipeline erfolgt", so Buschmann.

Er betonte aber auch, dass Zeelink von der Bundesnetzagentur mit dem Ziel erstellt wurde, die Versorgungssicherheit mit Erdgas dauerhaft zu gewährleisten. "Aufgrund der erforderlichen Umstellung von L- auf H-Gas wird über Zeelink die nachhaltige Versorgung von Haushalten in Nordrhein-Westfalen mit Erdgas sichergestellt."

(RP)
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