Gerd Exner Das ändert sich 2018 für Versicherte

Wesel · Das neue Jahr beginnt mit einigen Veränderungen für Versicherungskunden. Gerd Exner, Sprecher des Bezirks Niederrhein-Nord im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, gibt einen Überblick.

 Gerade für Riester-Sparer ändert sich im neuen Jahr einiges.

Gerade für Riester-Sparer ändert sich im neuen Jahr einiges.

Foto: Jens Büttner/dpa

Auf welche Änderungen müssen sich die Versicherten einstellen?

Gerd Exner Zunächst gibt es eine gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Erstmals seit zehn Jahren erhöht sich die staatliche Förderzulage von jährlich 154 auf 175 Euro. Diese erhalten alle Altersvorsorgesparer, wenn sie vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens - abzüglich des staatlichen Förderbeitrags - in den Riester-Vertrag einzahlen.

Was bedeutet das im Einzelfall?

Exner Mit Kinder-Zulagen kann sich für eine vierköpfige Familie ein richtiges staatliches Förderfeuerwerk ergeben. Denn mit zwei Zulagen à 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und je zwei Erwachsenen-Zulagen à 175 Euro können bis zu 950 Euro im Jahr vom Fiskus zur Altersvorsorge mitgenommen werden.

Was ist mit Menschen mit geringen Einkommen?

Exner Auch für Geringverdiener lohnt sich ab dem nächsten Jahr das Riester-Sparen. Denn das Sozialamt verzichtet auf die volle Anrechnung der privat besparten Riester-Renten, wenn man Bezieher der Grundsicherung ist. Bis zu 202 Euro bleiben dann als Schonvermögen anrechnungsfrei.

Gibt es neue Möglichkeiten der Altersvorsorge?

Exner Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll zusätzlich ab 2018 die betriebliche Altersvorsorge gefördert werden. So werden Arbeitgeber von Garantiezusagen für die spätere Betriebsrente entbunden und können nur noch reine Beitragszusagen für betriebliche Altersvorsorgesparer geben. Andererseits können Unternehmen Geringverdienern, die nur 2200 Euro brutto monatlich erhalten, Förderbeiträge zwischen 240 bis 480 Euro dazu zahlen und diese dann im Nachhinein steuerlich geltend machen.

Was gibt es dabei zu beachten?

Exner "Bietet ein Betrieb eine betriebliche Altersvorsorge an, sorgt nach dem neuen Gesetz auch eine sogenannte Opting-out-Klausel dafür, dass sich Betriebsangehörige bewusst gegen eine Betriebsrente entscheiden müssen, wenn sie nicht mitmachen wollen", betont Exner. "Verpassen sie das Abwählen innerhalb einer gesetzten Frist, machen Betriebsangehörige bei der bAV automatisch mit." Mit der Regelung will der Gesetzgeber der betrieblichen Altersvorsorge einen größeren Schub verleihen.

Ändert sich auch etwas für die Versicherer?

Exner Im Januar treten die neue Finanzmarktrichtlinie "MiFID II" sowie Ende Februar die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in Kraft. Dann entstehen für Versicherungsvermittler neue Beratungspflichten. Vermittler müssen demnach unter anderem ihre Kunden im bestmöglichen Kundeninteresse beraten und bei Versicherungen mit Anlagebezug eine sogenannte Geeignetheitsprüfung durchführen, in der sie die Anlageerfahrung der Kunden checken. Mit den neuen Regelungen sind auch umfassendere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten von Vermittlern gegenüber ihren Kunden verbunden. In die gleiche Richtung geht auch die neue "Datenschutzgrundverordnung", die dann ab Ende Mai gelten wird.

DIE FRAGEN STELLTE MARC CATTELAENS

(RP)
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