Kreis Wesel Das ändert sich bei der Pfarreiratswahl

Kreis Wesel · Im November werden auch im Bistum Münster die neuen Pfarreiräte in den Gemeinden gewählt. Das Wahlalter wurde auf 14 Jahre gesenkt, die Möglichkeit zur Briefwahl wird den Gemeinden freigegeben.

Wenn die Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 24. September, vorüber ist, bereiten sich die Katholiken in Nordrhein-Westfalen gleich auf den nächsten Urnengang vor: Am 11. und 12. November werden auch im Bistum Münster die neuen Pfarreiräte in den Gemeinden gewählt. In diesem Jahr gibt es zwei Neuerungen: Zum ersten Mal haben Jugendliche ab 14 Jahren das aktive Wahlrecht. Außerdem haben die Kirchengemeinden diesmal die Möglichkeit, eine allgemeine Briefwahl zu beantragen.

Der Pfarreirat ist das Gremium, das sich beispielsweise um die Gestaltung der Gottesdienste, die Vorbereitung auf die Sakramente, die Kooperation mit den Schulen und den örtlichen Pastoralplan kümmert. Er ist nicht identisch mit dem Kirchenvorstand, der ein Verwaltungsorgan ist und sich um Personalangelegenheiten, Finanzen und Gebäudemanagement kümmert.

Die Senkung des Wahlalters für die kommenden Wahlen begründet das Bistum Münster auf seiner Internetpräsenz www.kirche-waehlen.de mit dem großen Einsatz vieler Jugendlicher in den Pfarreien. Sie engagierten sich als Messdiener und in Jugendverbänden, daher sei es legitim, dass sie "ihren sozialen Nahraum" durch die Wahl mitgestalten dürften. 14 Jahre ist zudem das Alter, ab dem Jugendliche über ihre Religionszugehörigkeit selber bestimmen dürfen.

Es mag aber auch einen anderen Grund für diese Neuerungen geben: Die Beteiligung an den Wahlen zum Pfarreirat ist in den Gemeinden mittlerweile gering. Bei der vergangenen Wahl im Jahr 2013 gaben nur 7,1 Prozent der Katholiken im Bistum ihre Stimmen ab. Die Änderung der Statuten könnte für ein wenig Zuspruch sorgen.

Eine Briefwahl war bislang zwar auch schon möglich, doch musste das Pfarreimitglied dies selber beantragen. Doch wenn sich der aktuelle Pfarreirat entscheidet, die kommende Wahl nach den neuen Statuten zu organisieren, bedeutet dies, dass alle Gemeindemitglieder die Wahlunterlagen zugesandt bekommen. Das bedeutet eine Menge Aufwand, außerdem sind viele Katholiken nur noch auf dem Papier Christen und haben kein Interesse an den Angelegenheiten der Pfarrei. "Oft kennen sie nicht einmal die Kandidaten", sagt Herbert Werth, leitender Pfarrer der Kirchengemeinde St. Josef Moers. "Daher findet die Wahl bei uns nach dem alten System statt."

Auch in der Kirchengemeinde St. Martinus Rheurdt, zu der auch Schaephuysen und Tönisberg zählen, ist man von dem Gedanken einer allgemeinen Briefwahl abgekommen. "Ich weiß zwar, dass einige Gemeinden das machen", sagt Pfarrer Norbert Derrix. "Aber für uns ist es zu viel Aufwand und die Druckkosten würden uns auffressen." Weitaus problematischer ist in Derrix' Augen der Mangel an Kandidaten für viele Pfarreiräte. "Wir haben zum Glück genügend", sagt Derrix.

Die Senkung des Wahlalters hält der Pfarrer aus Rheurdt für nachvollziehbar, allerdings glaubt er nicht, dass sich dies auf die Wahlbeteiligung groß auswirken wird. "Wir haben in unserer Gemeinde nicht so viele 14-Jährige", kommentiert er. Übrigens müssen die Kandidaten für den Pfarreirat selber mindestens 16 Jahre alt sein.

Zur Pfarreiratswahl hat das Bistum Münster eigens eine Internetseite eingerichtet, auf der die neuen Statuten und weitere Informationen rund um den Wahlgang erläutert werden. Auch die aktuellen Plakatmotive sind dort zu sehen. Die Adresse lautet: www.kirche-waehlen.de.

(s-g)
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