Niederrhein Dauercamper sollen Steuern zahlen

Niederrhein · Hauptausschuss gab grünes Licht für Zweitwohnungssteuer in Kalkar. Wenn der Rat zustimmt, könnten auf viele Dauercamper und andere zeitweise Bewohner der Stadt unwillkommene Kosten zukommen.

Menschen, die auf Dauer eine Zweitwohnung in Kalkar unterhalten, sollen sich künftig stärker an den Kosten für die von ihnen genutzte Infrastruktur beteiligen. Insbesondere der großen Anzahl Dauercamper sei zuzumuten, eine Zweitwohnungssteuer zu zahlen, findet die Kalkarer Politik. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde deshalb mit großer Mehrheit vorgeschlagen, eine solche einzuführen. Entscheiden soll darüber in dieser Woche der Rat.

Nach Berechnungen auf der Grundlage der Erfahrung anderer Kommunen wird mit zusätzlichen Einnahmen von Höhe von rund 115.000 Euro pro Jahr gerechnet. Die Summe setzt sich zusammen aus der eigentlichen Steuer und den anteiligen Schlüsselzuweisungen des Landes für die "zusätzlichen" Bürger.

Die Verwaltung hatte in der Sitzung an den Auftrag der Politik aus dem Jahr 2016 erinnert, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten aufzutun - etwa durch eine Zweitwohnungssteuer. Eine Zweitwohnung ist nach ihrer Definition jede nicht als Hauptwohnung gemeldete Wohnung, die jemand für sich oder ein Familienmitglied nutzt. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden. Die Steuer wird nach Ablauf des Jahres erhoben, in dem die Steuerpflicht bestanden hat. Nur so lässt sich bestimmen, wie lange die Wohnung vorgehalten wurde und wie hoch der Mietwert ist - im Fall Kalkar also frühestens 2018.

Menschen, die zumindest zeitweise in einer Kommune leben, sollen an den Kosten für die angebotene Infrastruktur beteiligt werden - sie sind auf Kalkars Straßen unterwegs, nutzen Geh- und Radwege, genießen Parks und Spielplätze. Diese Beteiligung soll entweder durch eine Umwandlung der Neben- in eine Hauptwohnung geschehen oder durch die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer.

Vor allem ist bei dem Thema natürlich an den Freizeitpark Wisseler See gedacht. Dessen Geschäftsführerin Daniela Dellemann hält sich mit Mutmaßungen über die Folgen verständlicherweise zurück, schließlich ist die Anlage eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Kalkar. Sie habe von dem Vorhaben erst vor zwei Wochen erfahren und mit den Mietern noch nicht gesprochen, sagte sie auf Anfrage der Rheinischen Post. Derzeit seien 1873 Menschen als Nutzer der Dauerstellplätze im Ferienpark gemeldet.

"Generell nimmt das Interesse am Dauercamping ja ab. Bei uns sieht es noch recht gut aus, weil andere Parks nur noch Ferien- oder Saisonplätze anbieten und deshalb einige zu uns gewechselt sind. Aber es ist schon so, dass der Run von Menschen aus dem Ruhrgebiet, die früher zu uns kamen, um ihren Kindern gute Luft und sauberes Wasser zu bieten, nachgelassen hat", sagt sie. "Heute tun ja auch die Städte etwas für die Gesundheit ihrer Bewohner. Wobei: Vielleicht hilft uns eines Tages auch die Feinstaub-Situation. Derzeit jedenfalls haben wir junge Familien auf den Dauerstellplätzen nicht mehr viele - die kommen lieber für kürzere Aufenthalte. Die meisten Dauercamper sind Paare der Generation 50 plus."

Bekanntlich sucht die Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar einen Käufer für die Anlage, wodurch sich die Struktur vermutlich ebenfalls ändern wird. Aber noch ist es nicht so weit.

Die Zweitwohnungssteuer wurde erstmalig im Jahr 1972 in einer deutschen Gemeinde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zweitwohnungssteuer als zulässige örtliche Aufwandssteuer eingestuft. Aktuell wird die Einnahmequelle in fast 60 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhoben.

Die Steuersätze liegen zwischen zehn und 16,5 Prozent auf die Jahresrohmiete, Kalkar hat vor, elf Prozent zu erheben.

(RP)
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