Unsere Woche Die Wohltaten des Wahlkampfs

Wesel · In Deutschland ist alles geregelt. Und das ist gut so. Der Rechtsstaat funktioniert auch deshalb, weil Betroffene bei Planungen gehört werden müssen. Ein Beispiel ist die B 58-Südumgehung von der Rheinbrücke über den Fusternberg bis an die alte B 58 nahe dem Evangelischen Krankenhaus. Ein Blick aus der Vogelperspektive reicht, um die Notwendigkeit zu verstehen. Nur mit diesem Abschnitt wird die neue Rheinquerung schlüssig vollendet.

Unsere Woche: Die Wohltaten des Wahlkampfs
Foto: Malz Ekkehart

Einsprüche und Planänderungen haben für Verzögerungen gesorgt. Laut von Politikern beklagt. Alles hätte viel schneller gehen müssen. Die Strecke könnte schon fertig sein. Andererseits kommt nicht von ungefähr gerade jetzt Bewegung in die Sache. Was ist schon schöner als ein Spatenstich kurz vor einem Urnengang? Wie bestellt liegt der Planfeststellungsbeschluss nun vor. Damit kann man auf Landesebene vor dem Wahltermin im Mai schon mal punkten.

Auch die Bundespolitik, die im Herbst an die Urnen ruft, kommt noch zum Zug. Schließlich muss Berlin als Zahler noch sein Okay geben. Die B 58n ist nur ein Beispiel für etliche solcher Fälle. Und die lassen in der Gesamtbetrachtung eben doch ein ungutes Gefühl aufkeimen: Geht es um sachliche Dringlichkeit zum Wohle aller oder um zeitlich passende Signale zum Nutzen weniger? Wir haben die Wahl.

fritz.schubert@rheinische-post.de

(RP)
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