Hamminkeln Diskussion: Wirtschaftswege unsicher?

Hamminkeln · Die eingereichte Klage wirft Fragen nach der Verkehrssicherungspflicht auf.

 Viele Wirtschaftswege in Hamminkeln sind marode.

Viele Wirtschaftswege in Hamminkeln sind marode.

Foto: Markus Weissenfels

Der Zustand der Wirtschaftswege in Hamminkeln und die damit verbundene Frage nach der Verkehrssicherungspflicht könnte demnächst ein Fall für das Gericht werden. Nach Informationen der Redaktion wurde am vergangenen Freitag beim Landgericht Duisburg Klage gegen die Stadt eingereicht. Darin geht es um einen Vorfall, der im Sommer vergangenen Jahres auf der Straße Vierwinden, und damit auf einem Wirtschaftsweg, passiert ist. Damals war eine Frau mit ihren beiden Kindern auf der maroden Oberfläche der Straße gestürzt. Die Klageschrift wird die Stadtverwaltung aller Voraussicht nach in den kommenden Tagen erreichen. Nach Klageeingang kann es laut Landgericht rund eine bis eineinhalb Wochen dauern. Solange möchte sich die Stadt nicht äußern. Auch wenn ein Prozess noch weit entfernt ist, so wirft der Fall erneut die Frage über den Umgang mit solchen Wirtschaftswegen auf. Vor rund eineinhalb Monaten hatte Grünen-Fraktionssprecher Johannes Flaswinkel anhand des Kikenheckwegs in Mehrhoog den allgemeinen Zustand der Wege im gesamten Stadtgebiet bemängelt und gefordert, dass man auch angesichts leerer Kassen nicht die allgemeine Sicherungspflicht vergessen solle. Außerdem forderte Flaswinkel damals ein grundlegendes Konzept zum Umgang mit den Wirtschaftswegen, die im Stadtgebiet rund 450 Kilometer des Wegenetzes ausmachen. Die Verwaltung argumentierte dagegen, dass man sehr wohl etwas tue, indem man die entstandenen Löcher immerhin mit Schotter auffülle. Eine Sanierung komme wegen der angespannten Haushaltslage nicht in Betracht. Außerdem gelte an und auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet ohnehin eine andere Verkehrssicherungspflicht als an und auf Gemeindestraßen. Was wiederum die Frage aufwirft, wann ein Wirtschaftsweg überhaupt noch ein Wirtschaftsweg ist, beziehungsweise noch als solcher bezeichnet werden kann?

Nach allgemeiner Definition dienen Wirtschaftswege in Nordrhein-Westfalen überwiegend der Erschließung und der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Spätestens seit der Erschließung des Lands und zum Beispiel vieler Bauernhöfe als Wohnraum aber dienen Wirtschaftswege auch als Zufahrtsstraßen oder "Schleichwege" abseits des herkömmlichen Verkehrs auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesstraßen. Aber welche Pflicht entsteht nun daraus für die Stadt?

(ph)
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