Kreis Wesel Einfachere Regelungen für Angler am Rhein

Kreis Wesel · Gute Nachrichten für Angelfreunde: Das Angeln am Rhein ist übersichtlicher geworden.

Wie bereits berichtet, hatten die Rheinfischereigenossenschaft NRW (RFG) und der Kreis Wesel im Zuge der Neuaufstellung der Landschaftspläne erstmals in 2009 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Darin hatte sich die RFG freiwillig verpflichtet, entlang von schutzwürdigen Rheinuferstrecken das Angeln zu untersagen. Die sehr eng an die naturschutzfachlichen Erfordernisse ausgerichteten Regelungen sahen fünf zeitlich und örtlich differenzierte Angelverbote vor, deren Umsetzung vor Ort die Angler häufiger vor Schwierigkeiten gestellt hatte. Jetzt haben die Kooperationspartner die alte Vereinbarung überprüft und die Regelungen vereinfacht. Der Kreistag hat die geänderte Vereinbarung Ende März beschlossen. Attraktive und wegen vorhandener Zuwegungen oder Parkmöglichkeiten stärker genutzte Abschnitte wurden dabei im Sinne der Angler berücksichtigt. Zudem gibt es jetzt nur noch Abschnitte, in denen entweder ganzjährig das Angeln erlaubt oder verboten ist.

Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Regelungen geahndet werden kann. Der Kreis und die Rheinfischereigenossenschaft bitten daher alle Angler, sich über die neuen Spielregeln zu informieren und diese zu beachten.

Die Karten sowie eine Liste der Stromkilometerabschnitte mit Darstellung der Rheinuferstrecken, in denen das Angeln zulässig ist, stehen unter www.kreis-wesel.de/de/themen/angeln als Download zur Verfügung.

(RP)
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