Schermbeck Flüchtlinge: Vergabeordnung wird gelockert

Schermbeck · Um schneller auf Zuweisungen von Flüchtlingen reagieren zu können, ist am Donnerstag in einer Sondersitzung des Gemeinderates die gemeindliche Zuständigkeitsordnung geändert worden. Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5,186 Millionen Euro (netto) sowie für Dienst- und Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 207.000 Euro (netto) sind keine förmlichen Ausschreibungsverfahren mehr nötig, sofern die Aufträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen stehen.

Die CDU konnte sich mit ihrem Vorschlag durchsetzen, dass die Regelung bis zum 31. Dezember kommenden Jahres gilt. Die SPD scheiterte mit ihrem Antrag, die Wertgrenze von derzeit 15.000 Euro nur auf 50.000 Euro zu erhöhen.

Mit den Stimmen der Christdemokraten wurde die Wertgrenze für Vergaben auf 100.000 Euro festgelegt.

(hs)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort