Schermbeck Heimliche Feier zum 600. Geburtstag

Schermbeck · Am 24. Juli 1417 wurde Schermbeck als Stadt erstmals urkundlich erwähnt. Obwohl der Stadterhebungstermin nicht exakt zu bestimmen ist, können sich die Schermbecker damit jetzt über mindestens 600 Jahre Stadtgeschichte freuen.

 Das Gemälde zeigt (von links) Graf Adolf I. und Graf Adolf II. (also Herzog Adolf I.) in kniender Position. Es entstand zwischen 1416 und 1426.

Das Gemälde zeigt (von links) Graf Adolf I. und Graf Adolf II. (also Herzog Adolf I.) in kniender Position. Es entstand zwischen 1416 und 1426.

Foto: Helmut Scheffler

Die Nachbarn haben es gut: Während Dorstens Stadtrechtsurkunde vom 1. Januar 1251 im Stiftsarchiv Xanten ruht und Wesel im September 1241 vom Grafen Dietrich von Kleve die Stadtrechte erhielt, die im Stadtarchiv Wesel aufbewahrt werden, kann Schermbecks Stadterhebungstermin nicht exakt bestimmt werden. Nur indirekte Hinweise gibt es - und die besagen, dass Schermbeck spätestens vor 600 Jahren eine Stadt gewesen sein muss. Im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf befindet sich der Vertrag Herzog Adolfs vom 24. Juli 1417 mit den Städten des Herzogtums wegen der Erbfolge seines Hauses. In diesem Vertrag wird auch die Stadt Schermbeck genannt, muss also schon eine Stadt gewesen sein. So können sich die Schermbecker jetzt ihrer mindestens 600-jährigen Stadtgeschichte erinnern.

 Die Miniatur aus der Chronik des Konstanzer Konzils zeigt die Erhebung des Grafen Adolfs II. von Kleve zum Herzog Adolf I. am 28. April 1417. In der Hand hält der vor König Sigismund kniende Graf Adolf eine Fahne mit einer Klever Lilienhaspel.

Die Miniatur aus der Chronik des Konstanzer Konzils zeigt die Erhebung des Grafen Adolfs II. von Kleve zum Herzog Adolf I. am 28. April 1417. In der Hand hält der vor König Sigismund kniende Graf Adolf eine Fahne mit einer Klever Lilienhaspel.

Foto: Scheffler

Wie der Brichter Heimatforscher Arnold Maas feststellte, wurde das Original der Stadtrechtsurkunde bei einer Fehde zwischen dem Gemener Dynasten Heinrich IV. und dem Klever Herzog Johann II. im Jahre 1483 zerstört. Am 12. März 1485 bestätigte Herzog Johann II. die Schermbecker Stadtrechte. Aus dieser erneuerten Stadtrechtsurkunde geht hervor, dass die ursprünglichen Privilegien verbrannten, als die Stadt 1483 vom zweiten großen Brand ihrer vielhundertjährigen Geschichte heimgesucht wurde. Schermbeck soll der im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf aufbewahrten Urkunde (Hs. A III, Nr. 25) zufolge "tosamen mitter kercken aldair uytgebrant" sein. Eine genauere Schilderung findet man in einer Urkunde vom 25. März 1484, in der Herzog Johann der Stadt einen Wiederaufbauzuschuss gewährt. Demnach waren auch die Tore und Befestigungsanlagen zerstört.

Die Formulierung der erneuerten Stadtrechtsurkunde basierte auf Erinnerungen der Bürgerschaft, die laut Urkunde von den Bürgern per Eid schriftlich übermittelt wurden. In neuhochdeutscher Übertragung, die Maas im Staatsarchiv anfertigen ließ, heißt es in der Erneuerungsurkunde des Herzogs: "Da wir unsere Stadt und unsere Bürger gerne wieder in die Höhe kommen, aufgebauet und gebessert sehen möchten, so haben wir die Punkte, die, wie erwähnt, schriftlich übermittelt worden sind, in diesen unseren Brief schreiben lassen und haben ihnen diese Punkte insgesamt und im einzelnen, so wie sie sie von unseren Vorfahren und von Alters her gehabt und gebraucht mögen haben, aufs Neue gegeben, verliehen und bestätigt, geben, verleihen und bestätigen sie für uns und unsere Nachkommen mittels dieses Briefes." Die Urkunde regelt die Gerichtsbarkeit der Stadt ebenso wie die Freiheit, einen Wochenmarkt abzuhalten, und schildert die Haupteinnahmequellen und die Verwaltung der Stadt.

 Schermbeck von oben, mit dem "Regierungsviertel" rund ums Rathaus, dem Mühlenteich und dem Ortskern.

Schermbeck von oben, mit dem "Regierungsviertel" rund ums Rathaus, dem Mühlenteich und dem Ortskern.

Foto: Scheffler

1417 hatte Schermbeck also die Stadtrechte. Doch wie lange schon? Der ehemalige Klever Stadtarchivar Klaus Flink, der im Rahmen seiner Arbeiten am "Rheinischen Städteatlas" Städteprivilegien gesammelt hat, listet in einer im Jahre 1989 erschienenen Publikation 106 Städte auf, für die er von 1122 bis 1400 Belege oder Stadtrechtsprivilegien fand - Schermbeck ist nicht darunter. Folgt man Flink, dass "die Datierung der ersten Stadtrechts-Privilegien wohl dem derzeitigen Stand entspricht", so dürfte Schermbeck zwischen 1400 und 1417 seine Stadtrechte erhalten haben. Weiter schreibt Flink, dass "man bei den ,Stadt'-Belegen hin und wieder noch mit Ergänzungen rechnen kann." So könne der Beginn der Stadtwerdung zwar weiterhin für unwahrscheinlich gehalten, aber nicht ausgeschlossen werden. Wie Flink weiter schreibt, habe der Historiker Theodor Ilgen bereits 1921 die Auffassung vertreten, dass die Anfänge der Stadt Schermbeck "bereits in das 14. Jahrhundert zurückreichen, da 1362 die Grafen aus Schermbeck einen Hofstättenzins beziehen."

So wie der Termin der Stadterhebung nicht exakt festzustellen ist, weiß die Forschung ebenso bis heute nicht genau zu klären, wann und wie Schermbeck seine Stadtrechte verloren hat. Beim Streifzug durch die Entwicklung Schermbecks seit 1417 stößt man auf eine kaum überschaubare Anzahl von Belegen, in denen Schermbeck als "Stadt" bezeichnet wird. Ältere Schermbecker können sich sogar noch daran erinnern, dass in ihrer Jugendzeit zwischen "Dorf" und "Stadt" unterschieden wurde, wenn von Altschermbeck und Schermbeck gesprochen wurde.

Es gibt keinerlei schriftliche Hinweise darauf, dass den Schermbeckern zu irgendeinem Zeitpunkt die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Stadt" entzogen worden wäre. Auch Nachforschungen im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf brachten keinen solchen Beleg zutage. Das gilt sowohl für die französische Ära Schermbecks als auch für die Zeit nach der Wiedereingliederung in den preußischen Staat.

Nach der Umwandlung der rheinischen Landbürgermeistereien in "Ämter" im Jahre 1927 machte sich dieser neue Begriff breit. Und dabei blieb es. So kam es, dass die "Stadt" Schermbeck langsam in Vergessenheit geriet - auch im Jahre 1975, als die neue "Großgemeinde" Schermbeck im Zuge der kommunalen Neuordnung gebildet wurde. Für mehr als 13.500 Einwohner aus "Dorf", "Gemeinde" oder "Stadt" bleibt heute nach wie vor die Frage von Verwaltungshistorikern zu klären: "Ist Schermbeck eigentlich noch immer eine Stadt?" Licht ins Dunkel des Verbleibs der Schermbecker Stadtrechte könnte die Schermbecker Ausgabe des Rheinischen Städteatlas bringen, an der gegenwärtig gearbeitet wird.

(hes)
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