Kreis Wesel Hühner, Tauben und Co. müssen gemeldet werden

Kreis Wesel · Ansprechpartner ist die Tierseuchenkasse NRW. Wer seine Tiere nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies ist die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Informationen zur Meldung gibt es beim Veterinäramt des Kreises Wesel unter Tel. 0281 207 7021 oder -7022. Informationen und ein Anmeldeformular werden zudem auf der Homepage der Tierseuchenkasse www.tierseuchenkasse.nrw.de bereitgestellt. Wer nicht meldet, dass er Geflügel hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, heißt es.

Seit Anfang November breitet sich in Deutschland die Geflügelpest aus. Sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände sind betroffen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen.

Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat daher ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen erstellt, das unter www.kreis-wesel.de zum Download zur Verfügung gestellt wird.

Die im Kreis Wesel vorgeschriebene Aufstallung von Hausgeflügel soll als Schutzmaßnahme den Kontakt von Wildvögeln und Hausgeflügel minimieren.

(RP)
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