Schermbeck Inklusion in Schulen: Schermbeck beklagt Kosten

Schermbeck · Zu den 52 Kommunen in NRW, die sich gegen die hohe Kosten bei der Umsetzung von Inklusion in Schulen wehren, gehören auch die Gemeinde Schermbeck sowie aus dem Kreisgebiet auch noch die Städte Moers und Voerde. Sie alle haben beim NRW-Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde erhoben, wie das Gericht gestern mitteilte.

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde der inklusive Unterricht, also das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern, als Regelfall eingeführt. Die insgesamt 52 Kläger sehen durch das Landesgesetz ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

Auf Anfrage erklärte die Gemeinde Schermbeck, dass man sich der Klage des Städte- und Gemeindebundes angeschlossen habe, weil man davon ausgeht, dass die Kosten, die man nun dem Kreis für den Erhalt einzelner Förderschulen anteilmäßig zahlen muss, deutlich höher sein werden als der vom Land gewährte Belastungsausgleich.

(kwn)
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