Wesel Kanal-TÜV noch keine Pflicht in der Satzung

Wesel · Verwirrspiel in Sachen Dichtheitsprüfung: Es gab schon zwei Satzungen, die aber nicht mehr gelten. Eine neue steht aus. Kämmerer: "Unser Verfahren ist sanft und so bürgerfreundlich, wie es geht."

Wieder war's ein reger Meinungsaustausch zwischen Bürgern und Politik. Wieder wurde klar, dass sich ein Großteil der Anwesenden beim Thema "Kanal-TÜV" nicht vertreten fühlen. Als widersprüchlich wurde empfunden, dass Gülle importiert und massenweise auf Felder aufgebracht wird, während das Thema Dichtheitsprüfung hochgehängt wird. "Alles dicht in Wesel" soll jetzt als Initiative installiert werden. Das lässt die Alarmglocken bei manchen Wahlkämpfern schrillen. Volksnah forderte Ludger Hovest (SPD) die Streichung der Satzung zur "Dichtheitsprüfung". Was ist dran, was kommt effektiv auf Blumenkamper und andere zu, die im Wasserschutzgebiet wohnen? Die RP fragte bei Kämmerer Paul-Georg Fritz nach. Fazit: Hovest liegt daneben, aber die Lage ist unübersichtlich, und niemand weiß, was nach der Kommunalwahl in Sachen Kanal-TÜV kommt.

Um wissenschaftliche Gründe für den Kanal-TÜV geht es der Stadt nicht, sie muss per Satzung die Dichtheitsprüfung regeln. "Es gab schon 2010 und 2011 Satzungen mit Fristen. Beide wurden nach geänderter Gesetzeslage aufgehoben. Daneben haben wir eine allgemeine Entwässerungssatzung. Darin steht nichts zur Dichtheitsprüfung", sagt Fritz. Daran werde sich aus seiner Sicht "im Moment nichts ändern". "Kann es aber – je nach Gesetzeserfordernissen", fügt er hinzu. Der Kämmerer sagt aber auch, dass es laut Mustersatzung eine Pflicht gibt, erforderliche Prüfbescheide vorzulegen. Das Verfahren der Stadt kennzeichnet er als "sanft und so bürgerfreundlich, wie es geht". Verwaltungsvorschrift und Verwaltungshandeln müssen also nicht immer kommagetreu deckungsgleich sein – oder: Es kommt drauf an, was man draus macht.

Das Thema Umsetzung der Dichtheitsprüfung vor Ort ist also weiter offen.

(RP)
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