Kreis Wesel Kindergeld: Lage ändert sich nach dem Schulabschluss

Kreis Wesel · Die Abiprüfungen sind geschafft, nach dem Abschluss beginnt ein neuer Lebensabschnitt, alles ändert sich - und auch beim Kindergeldanspruch ergeben sich Änderungen. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden fünf Monate ein Studium, eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst beginnen.

Wenn keine Unterlagen über den Schulbesuch oder das Studium vorgelegt werden können, ist zunächst eine Erklärung der Eltern darüber ausreichend, was ihr Kind beabsichtigt. Dann wird das Kindergeld vorerst weitergezahlt. Die Nachweise müssen zeitnah nachgereicht werden. Wenn in den fünf Monaten nach Schulende kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass ein über 18 Jahre altes Kind, das eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium erfolgreich abgeschlossen hat und weiterhin für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder seine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann, nur berücksichtigt wird, wenn es keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind unschädlich.

(RP)
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