Kreis Wesel Kita-Beiträge: Das ändert sich

Kreis Wesel · Mit der Änderung des Kinderbildungsgesetzes ist auf die Elternbeiträge für ein jüngeres Geschwisterkind verzichtet worden, das sich gleichzeitig mit einem Kind im beitragsfreien Jahr in Tagesbetreuung befindet. Durch die Änderung entstehen dem Kreis pro Jahr Einnahmeausfälle in Höhe von 250 000 Euro. Der Kreistag hat nun beschlossen, die freiwillige Leistung des Kreisjugendamtes anzupassen. Laut der ab 1. August 2015 geltenden Satzung ist für das zweite Geschwisterkind ein reduzierter Betrag von 25 Prozent zu entrichten.

Weitere Geschwister können Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach wie vor kostenfrei nutzen. Durch diese Regelung nimmt der Kreis 210 000 Euro an Beiträgen zusätzlich ein. Eine weitere Maßnahme ist die Anpassung der bisherigen Beitragsstufen. Einkommensschwache Familien, die bis zu 20 000 Euro jährlich verdienen, sind nun von den Elternbeiträgen befreit. Zugleich wird eine weitere Stufe eingeführt, die ein Einkommen von über 85 000 Euro betrifft.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort