Schermbeck Ölpellets-Skandal bringt die Bezirksregierung in Bedrängnis

Schermbeck · Am 17. Tag der Hauptverhandlung gegen einen Gahlener wegen des Ölpellets-Skandals wurden am Landgericht Bochum Zeugen der Bezirksregierung Münster gehört. Beobachter bekamen den Eindruck eines laienhaften Verhaltens der Vertreter der Bezirksregierung und fragten sich, ob es in der Gesetzgebung Defizite und daher Nachbesserungsbedarf gibt.

Bei der Befragung einer Zeugin stellte sich heraus, dass nicht die Bezirksregierung (BR) die Einschlüsselung der Ölpellets vorgenommen hat, sondern der Erzeuger. Zwar könne auch die BR eine neue Einschlüsselung vornehmen. Es müssten dazu aber berechtigte Zweifel an den Vorgaben des Erzeugers bestehen. In Sachen Ölpellets, die von der BP-Tochter Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen geliefert wurden und über eine mehrteilige Lieferkette auf der Deponie Nottenkämper landeten, hätten keine Zweifel bestanden. So habe auch keine Veranlassung bestanden, diese als gefährlichen Abfall zu deklarieren. Ein gegenteilig lautendes Gutachten des Lanuv-Mitarbeiters Ulrich Malorny von 2013 habe der BR nicht vorgelegen. Auch im April 2014 blieb die BR bei der Einschlüsselung als ungefährlich. Dies veranlasste den Richter zur Feststellung, dass die Experten offensichtlich wenig Bescheid gewusst hätten. Ein Zeuge berichtete, dass Ölpellets von der BR bis 2014 nicht als Abfall eingestuft wurden, sondern als Nebenprodukt. Mit Ruhr Oel sei vereinbart worden, einen Teil zu verbrennen und den nicht verbrennbaren Teil als Abfall einzustufen, der nicht gefährlich sei. Dies habe dazu geführt, dass keine Überwachung erforderlich geworden sei. Er berichtete von einem Treffen der Behörden mit Ruhr Oel im April 2014. Es habe eine heftige Diskussion über die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit gegeben. Die BR habe sich für die Einschlüsselung als ungefährlich entschieden. Im Sommer habe man nach drei Proben und auf Vorschlag von Malorny eine Einstufung als gefährlich vorgenommen. Über Entsorgung per Deponierung oder Verbrennung habe man bei der BR nie nachgedacht. Der Zeuge bestätigte die Aussage seiner Vorgängerin, wonach der BR nicht bekannt war, dass das Lanuv bereits 2013 Proben gezogen und ein Gutachten erstellt hatte. Bezüglich der Äußerung des Zeugen zu der Einschlüsselung der Ölpellets äußerte der Richter den vorsichtigen Verdacht, die BR habe eine Entscheidung getroffen, die der Ruhr Oel wirtschaftlich geholfen habe, weil die Ölpellets weiterhin in die Verbrennung gelangen konnten.

Eine weitere Zeugin deutete mehrfach an, dass die von ihr getroffenen Entscheidungen nicht auf eigenem Wissen beruhten, sondern auf Vorgaben von Kollegen.

(hs)
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