Wesel Pharma-Diebe: hohe Haftstrafen

Wesel · Ein komplizierter Fall, der sich Richter Neddermeyer gestern im Amtsgericht Wesel bot. In einem medizintechnischen Großhandel in Wesel waren 2007 und 2008 Blutzucker-Teststreifen in großer Menge abhanden gekommen. Mehrere Hundert Pakete wurden entwendet – ein Schaden im fünfstelligen Bereich. Der damalige Mitarbeiter des Großhandels Ahmet M. (Namen geändert) soll sie gestohlen. Der arbeitslose Angeklagte (37), deutscher Staatsangehöriger aus dem Kosovo, der sich vor Gericht mithilfe einer Dolmetscherin verständigen musste, gab die Taten zu.

Ca. 330, 430 und 550 Packungen hatte er aus den Lagerhallen der Firma gestohlen. Mit angeklagt war ein 43-Jähriger, der als Drahtzieher fungiert haben soll. Er soll dem Dieb die entwendeten Teststreifen abgekauft haben, wobei dieser pro zehn Packungen zehn Euro erhielt. Seine Mittäterschaft bestritt der Angeklagte jedoch und räumte lediglich einen "einfachen Diebstahl" (Entwendung von Müllsäcken) ein. Ahmet M. behauptete allerdings, er habe den 43-Jährigen einmal selbst beim Entwenden solcher Teststreifen beobachtet, woraufhin er ihm die Zusammenarbeit angeboten hätte. Fakt ist, dass bei den Untersuchungen 550 Packungen aus dem dritten Diebstahl in der Wohnung des gebürtigen Kosovaren gefunden wurden.

1300 Packungen Teststreifen

Zudem warfen 50 000 Euro aus einem angeblichen mysteriösen Grundstücksverkauf, den Ahmet M. vorgenommen hatte, Fragen auf. Eine Zeuge erklärte, dass er sich nicht vorstellen könnte, dass der Dieb allein gehandelt habe, da er nicht über die nötigen Verkaufskontakte für solche Teststreifen verfüge. Zudem gab es andere zu Protokoll genommene Aussagen, die den Mitangeklagten in keinem guten Licht dastehen ließen. Er soll sich zum Beispiel außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten auf dem Firmengelände aufgehalten haben.

Trotzdem forderte sein Verteidiger "im Zweifel für den Angeklagten" lediglich eine Strafe für den Diebstahl der Müllsäcke. Dem kam Richter Neddermeyer jedoch nicht nach und verhängte in beiden Fällen die von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafen zur Bewährung. Der geständige Kosovare bekam zehn Monate, sein Kompagnon 14 Monate. "Sie sind zwar nicht geständig, aber ich halte sie für überführt", sagte der Richter.

(RP)
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