Wesel Radlerin starb am Südring, weil Autofahrer zu schnell war

Wesel · Am Mittwoch musste sich ein 25-Jähriger Pkw-Fahrer vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Energieanlagenelektroniker war am 6. April auf dem Hansaring in Richtung Rheinbrücke unterwegs.

In der scharfen Linkskurve kurz vor dem Nikolausstift brach sein Wagen nach rechts aus, geriet auf den Gehweg und kollidierte dort mit einer entgegenkommenden Radfahrerin. Diese wurde über das Auto geschleudert, prallte auf den Boden und wurde lebensgefährlich verletzt. Im Krankenhaus erlag sie letztendlich den Verletzungen. Der Angeklagte wurde am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er seinen Führerschein für mindestens neun Monate abgeben, bevor er zu einer neuen Prüfung zugelassen wird.

Im Gerichtsverfahren sollte untersucht werden, inwiefern der 25-Jährige die Schuld an den Ereignissen trägt. Laut Anklage war er mit merklich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Sein Verteidiger betonte direkt zu Anfang der Verhandlung, dass der Angeklagte seine Schuld einsehe. Jedoch habe er die Geschwindigkeitsbegrenzung hier nicht überschritten. Als Grund für das Ausbrechen des Fahrzeugs führte er vielmehr die Witterungsbedingungen im April und seine nicht vorhandene Ortskundigkeit an.

Der junge Mann, wohnhaft in Alpen, wollte nach Wesel ziehen und kam am besagten Tag vom Straßenverkehrsamt, wo er sein Fahrzeug umgemeldet hatte. Der Angeklagte habe nach Meinung des Verteidigers die Gefahr der scharfen Kurve nicht vorhersehen können — es fehle jegliche Beschilderung, die darauf hinweise. Aber ein Sachverständiger stellte fest, dass sich der Angeklagte sich nicht ans Tempolimit gehalten habe.

Beim Aufprall auf den Bordstein hatte der Wagen eine Geschwindigkeit zwischen 63 bis 79 km/h, errechnete er. Die Radfahrerin wurde dann mit 50 bis 60 km/h getroffen. Außerdem gab es zwei Zeugenaussagen. Ein Rentner, der mit seinem Hund unterwegs war, hört laute Motorengeräusche vom Pkw des Angeklagten. Vor roten Ampeln soll er permanent mit dem Gaspedal gespielt haben und rasant angefahren sein. Dies deckt sich mit den Beobachtungen des Zeugen, der hinter dem Angeklagten fuhr.

(stoll)
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