Hamminkeln Raiffeisenstraße: Plan wird wieder ausgelegt

Hamminkeln · Neue Runde um Bauprojekt in Hamminkelns Mitte: Gutachter mit Verkehrslenkung nun zufrieden. Höhe der Gebäude und Lage bleiben aber. Der Schallschutz zur Wohnbebaung hin wird verbessert.

Die Debatte um das Bauprojekt Raiffeisenstraße in Hamminkelns Mitte zeigt Wirkung. Der Planungsausschuss behandelt das Thema am Mittwoch, 11. November, erneut.

Das Gremium hatte trotz kontroverser Debatte der vorgelegten Planung mit zwei Geschäfts- und Wohnhäusern, Tiefgarage sowie neuem Parkplatz zugestimmt. Die SPD hatte letzte Woche die Investoren gebeten, noch einmal in sich zu gehen, was Gebäudehöhe und -größe sowie die Eckbebauung zur Blumenkamper Straße hin betrifft. Neues dazu ist der Vorlage für den Ausschuss nicht zu entnehmen. Allerdings wurde die Verkehrskonzeption, die der Gutachter einer sehr kritischen Analyse unterzogen hatte, nun so nachgebessert, dass sie bei dem Experten Gefallen findet. Das betrifft unter anderem die Parkplatzzufahrten, Bürgersteig und Radwegeführung sowie die Gestaltung der Raiffeisenstraße. Nicht ändern wird sich aber die Stellplatzsituation. Die Zahl der Parkplätze wird als ausreichend angesehen. Dies ist auch eine wirtschaftliche Frage, denn das lange angestrebte Investment braucht eine bestimmte Größe der Bebauung.

Die Kritik an den Auswirkungen auf das Dorf- und Straßenbild sowie auf Nachbargrundstücke führte zu einigen Maßnahmen. So wurde das Schallschutzgutachten für die Parkplätze angepasst. An der Grenze zum Sparkassen-Grundstück (Blumenkamper Straße) wird eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Die war schon in früher vorgestellten Plänen enthalten. Darüber hinaus gibt es an der Tiefgaragenzufahrt zur Raiffeisenstraße eine 50 Zentimeter hohe Lärmschutzwand. Die Nutzungszeiten der Parkplätze werden auf 7 bis 21.30 Uhr beschränkt, das Zeitfenster für Warenanlieferer ist mit 6 bis 22 Uhr üppig bemessen, aber in der Nacht geschlossen.

Öffentlich unspektakulär, aber für die Stadt bedeutend ist die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück. Die Untere Wasserbehörde beim Kreis hat ihre Forderungen revidiert. Es bleibt nun dabei, lediglich Teile des Dachflächenwassers auf dem Grundstück versickern zu lassen.

Das Änderungspaket führt zum Verfahrensschritt, die Pläne noch einmal öffentlich auszulegen. Aber nur zu den veränderten Punkten kann man noch Anregungen und Bedenken vortragen.

(thh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort