Kreis Wesel Sperrbezirk gestern aufgehoben

Kreis Wesel · Die Stallpflicht bleibt vorläufig weiterhin im Kreisgebiet angeordnet.

Gestern wurden Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Geflügelpestausbruch in Hamminkeln aufgehoben. Am 11. Januar wurde in einem Putenmastbestand der Ausbruch der Geflügelpest vom Typ H5N8 festgestellt. Die Kreise Wesel, Kleve und Borken haben daraufhin um den Bestand einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Im Kreis Wesel waren Hamminkeln, Wesel und Xanten betroffen. Die Untersuchungen während und am Ende der Sperrmaßnahmen ergaben keine Hinweise auf weitere Verdachtsfälle. Soweit diese Regionen gleichzeitig im vorherigen Beobachtungsgebiet um den Ausbruch in einem Putenmastbestand in Rees- Haldern lagen, gilt die Aufhebung auch für diesen Fall.

Die Stallpflicht bleibt weiterhin im gesamten Kreisgebiet angeordnet. Weite Teile des Kreises liegen im Wildvogelrastgebiet des Unteren Niederrheins mit einer immer noch hohen Wildvogeldichte. Rast- und Sammelplätze, Gewässer und regelmäßige Flugrouten liegen oft in unmittelbarer Nähe zu kleinen wie großen Geflügelhaltungen. Die Influenzaepidemie in der Wildvogelpopulation hält an. Die Gefahr des Eintrags von Influenzaviren in Geflügelbestände bleibt hoch. Seit Beginn der Epidemie Anfang November wurden allein in Deutschland mehr als 850, davon im Februar 165, Wildvögel positiv auf den Influenzatyp H5N8 getestet.

Geflügelhaltungen waren in Deutschland bisher in 83 Fällen betroffen, davon sechs in NRW. Darunter befanden sich große Betriebe wie die beiden Putenmastbestände in der Region, aber auch kleine Bestände und Tiergehege oder Rassegeflügel, an Tierarten sowohl Gänse, Enten, Puten, Hühner als auch Schwäne. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises wird in den nächsten beiden Wochen Wildvögel ausgewählt testen und entscheiden, ob, ab wann und in welchem Umfang die Aufstallungspflicht aufgehoben wird.

(RP)
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