Wesel Stadt verrechnet sich bei der Gesamtschule

Wesel · Die Schülerfahrtkostenverrechnung und ihre Fallstricke: Gilt Stammsitz oder echter Unterrichtsort?

Die Weseler Schullandschaft wird in diesem Jahr komplett durcheinandergewirbelt. Die höchst strittige und lange dauernde Diskussion über die Auflösung der Realschule Mitte und der Martini-Hauptschule zugunsten einer innerstädtischen Dependance für die Gesamtschule Am Lauerhaas dürfte fast jeder mitbekommen haben. Vor allem jene, die professionell oder gar von Amts wegen damit zu tun haben. Im Weseler Rathaus hat's nicht ganz geklappt. Jedenfalls sind einige Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten für 2017/2018 zunächst abschlägig beschieden worden, die eindeutig hätten anerkannt werden müssen. Nun muss nachgebessert werden. Entsprechende Post an die betroffenen Eltern ist unterwegs.

Offenbar ist bei der Berechnung der Entfernung vom Wohnort zur Schule der Stammsitz der Gesamtschule Am Lauerhaas zugrundegelegt worden und nicht der tatsächliche Unterrichtsort. Dies legt ein Schreiben nahe, das Eltern bekamen, deren Kind nach den Sommerferien in die fünfte Klasse kommt. Die städtische Ablehnung des Gesuchs auf Kostenübernahme fußt auf der richtigen Feststellung, dass der Fußweg des Kindes zur Gesamtschule weniger als zwei Kilometer beträgt.

Da die acht Eingangsklassen der Gesamtschule aber künftig an der Martinistraße beginnen, ermittelten die Eltern ebenso richtig eine Wegstrecke von 3,6 Kilometern. Damit sind die Voraussetzungen für eine Übernahme der Schülerfahrkosten gegeben. Den laut Rechtsbehelfsbelehrung im städtischen Schreiben offenstehenden Klageweg können sich die Eltern sparen. Wie Fachbereichsleiterin Ila Brix-Leusmann gestern auf Anfrage der RP sagte, ist der Fehler nicht nur bemerkt, sondern auch schon korrigiert worden. "Es tut uns leid, wir entschuldigen uns", sagte Brix-Leusmann. Die Schreiben an die Eltern seien abgeschickt. Leider müsse aber aus gleicher Ursache im umgekehrten Falle auch eine gegebene Zusage entzogen werden.

(RP)
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