Wesel Student (24) gesteht Überfälle auf Spielhallen

Wesel · Ein Student aus Wesel soll im Herbst 2013 in seiner Heimatstadt zwei Spielhallen überfallen haben. Seit gestern muss er sich wegen räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung vor dem Duisburger Landgericht verantworten.

Der Prozess begann sehr schleppend, weil ein Schöffe ausgefallen war. Die zweistündige Wartezeit auf eine Ersatzschöffin wurden unter anderem mit Rechtsgesprächen gefüllt. Danach wurde dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren und zwei Monaten zugesagt, wenn er denn ein glaubhaftes Geständnis ablegen würde. Zu den Taten bekannte er sich nach Verlesung der Anklageschrift.

Der 24-Jährige war am 12. September vergangenen Jahres mit einer Gaspistole in die Spielhalle an der Schmidtstraße gegangen und hatte Geld gefordert. Die Waffe hielt er der Mitarbeiterin an den Kopf. "Die ist echt, ich bring' euch um", hatte er laut Anklageschrift gedroht und knapp 1400 Euro erbeutet. Die Mitarbeiterin hatte seine Drohung ernst genommen und ihm aus Angst das Geld ausgehändigt.

Schon am nächsten Tag zog der Student erneut los, um Beute zu machen. Am 13. September forderte er in der Spielhalle an der Hamminkelner Landstraße in der Feldmark Geld. Mit der Gaspistole bedrohte er gleich mehrere Kunden. Mit der Ankündigung, er werde allen Anwesenden ins Bein schießen, habe er seinen Forderungen Nachdruck verliehen, hieß es in der Anklageschrift, die der Staatsanwalt verlas. Ein Zeuge versuchte, den Täter zu überwältigen und riss ihn zu Boden. Dabei wurde der Zeuge zwar verletzt, konnte dem Weseler aber noch die Waffe entreißen.

Der 24-jährige Angeklagte befindet sich aktuell in Haft. Zur Tatzeit habe er Alkohol und Drogen konsumiert, sagte er. Ein Sachverständiger soll nun prüfen, ob der Student während der Taten eventuell vermindert schuldfähig war. Möglicherweise könnte er dann auch in eine Entziehungsklinik eingewiesen werden.

Der Prozess im Duisburger Landgericht wird am Dienstag, 29. April, fortgesetzt. Dann soll es unter anderem der Lebenslauf des Angeklagten thematisiert werden. Außerdem soll dann auch das Gutachten des Sachverständigen vorliegen.

(bil)
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