Kreis Wesel Unwetter-Soforthilfe: Jetzt Antrag einreichen

Kreis Wesel · Wie bereits berichtet stellt Nordrhein-Westfalen Soforthilfen für die Unwetter-Opfer der vergangenen Starkregenereignisse unter anderem im Kreis Wesel bereit. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Laut Beschluss des Landeskabinetts übernehmen die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Mittel. Anträge hierfür können ab sofort und bis Freitag, 15. Juli, beim Kreis eingereicht werden.

 Soldaten der Bundeswehr halfen in Hamminkeln freiwillig.

Soldaten der Bundeswehr halfen in Hamminkeln freiwillig.

Foto: dpa

Laut dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW steht Soforthilfe ausschließlich für Geschädigte in folgenden Kommunen zur Verfügung: Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck, Wesel und Xanten. Anspruch auf Soforthilfe hat, wem in diesen Kommunen im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 8. Juni Schäden durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Die Gewährung der Soforthilfen wird im Kreis Wesel auf diese Kommunen begrenzt, da nach Angaben des Landes NRW nur dort Kriterien festgestellt wurden, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen.

Ausreichend für die Gewährung der Soforthilfen ist die Versicherung der Begünstigten, dass Schäden in Höhe von mindestens 5000 Euro bei Privathaushalten oder von mindestens 10.000 Euro bei Kleingewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben entstanden sind, eine Versicherung des Schadensfalles nicht möglich war und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.

Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte beläuft sich je nach Haushaltsgröße als Festbetrag auf 1000 bis 2500 Euro (Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt: 1000 Euro; je weitere Person: 500 Euro; maximal: 2500 Euro). Die Soforthilfe für Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe beträgt als Festbetrag 5000 Euro. Wichtig: Die Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen sind zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt doch noch durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden. Auf die Gewährung von Soforthilfe besteht kein Rechtsanspruch.

Info Die Anträge auf Unwetter-Soforthilfe sind unterschrieben an Kreis Wesel - Der Landrat, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, oder per E-Mail an soforthilfe@kreis-wesel.de zu schicken. Außerdem können ausgefüllte Anträge in Papierform in den Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen abgegeben werden.

(RP)
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